Waffengesetz, Waffenrecht und Sachkundeausbildung


Begründung von Bedürfnissen

Standpunkt des Sächsischen Schützenbundes zur Bearbeitung von waffenrechtlichen Bescheinigungen (15.10.2021) 

Bescheinigungen des Sächsischen Schützenbundes über das Vorliegen eines Bedürfnisses zur Beantragung der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (ausfüllbare pdf-Dateien)

Lt. Standpunkt ist beim Ausfüllen der Bescheinigung die Nennung der Sportdisziplin nach der Sportordnung des DSB bzw. Landessportordnung des SSB (vgl. § 14.3 Nr. 3. WaffG) notwendig. Hier finden Sie die Übersicht aller Schießsportdisziplinen mit den entsprechenden Regelnummern. (http://www.saechsischer-schuetzenbund.de/sport/schiesssportdisziplinen-uebersicht/)


Übersicht Bearbeitungsgebühren waffenrechtlicher Bescheinigungen

1. §14 Abs. 3 Grüne WBK / innerhalb des Regelbedürfnis /  pro Waffe 15,00€
2. §14 Abs. 5 Grüne WBK / über das Regelbedürfnis hinaus / pro Waffe 30,00€
3. §14 Abs. 6 Gelbe WBK 15,00€
4. §4 Abs. 4 Fortbestehen des Bedürfnis 10,00€
5. §14 Abs. 4 Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen 15,00€
6. §10 Abs. 2 Vereinswaffenbesitzkarte / pro Sachverhalt

15,00€



Gemeinsame Pressemitteilung zum Waffenrecht: Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab

12.01.2023, DSB- Spitzenvertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern haben gestern getagt. Aktionismus und Symbolpolitik von Bundesinnenministerin Faeser wurde stark kritisiert.

Bei einem Spitzengespräch in Kassel haben Vertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern gestern einstimmig gegen Verschärfungen des Waffenrechts positioniert. Vertreten waren der Deutscher Schützenbund (DSB), das Forum Waffenrecht (FWR), der Deutscher Jagdverband (DJV) und weitere Verbände.

Nicht erst seit den Anfang der Woche veröffentlichten Meldungen in den Medien zu einem etwaigen aktuellen Referentenentwurf eines neuen Gesetzestextes sind die Verbände auf ein Waffenrechtsverschärfungs-Szenario vorbereitet und haben in den letzten Wochen und Monaten Gespräche untereinander und mit der Politik geführt – obwohl bis zum heutigen Tag keine offizielle Information der verantwortlichen Stellen aus Berlin vorliegt.

Die breite Allianz von Schützen, Jägern, Sammlern, Reservisten, Traditionsvereinen, Fachhändlern sowie handwerklichen und industriellen Herstellern haben sich klar dazu bekannt, dass Extremisten, Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen. Das ist allerdings bereits mit den geltenden Gesetzen möglich.

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Waffenrecht: Waffenrechtliche Übergangsfrist läuft aus

28.08.2021, DSB- Am 01. September 2021 enden die Übergangsregelungen für die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Verschärfungen des Waffengesetzes. Besitzer betroffener Waffen oder Teile müssen also bis zu diesem Stichtag eine Meldung bei ihrer Waffenbehörde tätigen oder eine Erlaubnis beantragen.

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Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren

18.05.2021, DSB- Gegen alle Bedenken auf Wahrung der bürgerlichen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte versucht die Bundesregierung durch die Vorlage eines Entwurfs „eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“eine drastische Verschärfung des Waffenrechts noch in der alten Legislaturperiode durchzusetzen.

Ein zentraler Einwand bestand gegen die Absicht, eine verpflichtende Regelabfrage der Waffenbehörde an die Gesundheitsämter zur Beurteilung der persönlichen Eignung eines Antragstellers im Gesetz zu verankern.

Auf die berechtigten Bedenken des Deutschen Schützenbundes und weiterer Interessenverbände ist das federführende Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in keiner Weise eingegangen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll ein neues Waffengesetz, das nicht einen einzigen Kriminellen oder Extremisten von seinem schändlichen Tun abhalten wird, dafür aber Hunderttausende rechtschaffener Demokraten diskriminiert und ihn fundamentale Grundrechte unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens entzieht, im „Hauruck-Verfahren“ durch die gesetzgebenden Gremien gepeitscht werden.

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Waffenrecht: Änderungen des Nationalen Waffenregisters zum 01.09.2020

07.08.2020, DSB- Mit der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht hat das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz auch Änderungen für das Nationale Waffenregister (NWR2) beschlossen. Diese treten mit den übrigen Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetz zum 01.09.2020 in Kraft.

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Waffenrecht: Neue Regeln für mehr Sicherheit

27.02.2020, DSB- Das Waffenrechtsänderungsgesetz ist in wichtigen Teilen am 20.02.2020 in Kraft getreten. Mit dem Waffenrechtsänderungsgesetz will die Bundesregierung die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschweren. In Zukunft soll der vollständige Lebenszyklus von Waffen und wesentlichen Waffenteilen dokumentiert werden.

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Waffenrecht: Bundestag verabschiedet das Dritte Waffenrechtänderungsgesetz

13.12.2019, DSB- In der heutigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag das Dritte Waffenrechtänderungsgesetz verabschiedet. „Insgesamt können wir zufrieden sein, auch wenn es einige Verschärfungen und Restriktionen gibt, die zulasten unserer Mitglieder gehen. Vor allem mit der Entscheidung zum Bedürfnis und zu den Schießstandsachverständigen sind wir jedoch zufrieden“, urteilte DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels. Nunmehr fehlt noch die Verabschiedung im Bundesrat am 20. Dezember, damit das Gesetz wirksam wird.

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Petition gegen die Verschärfung des Waffenrechts

20.11.2019, DSB- Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist eine Petition gegen die Verschärfung des Waffenrechts eingereicht worden. Die Mitzeichnungsfrist endet am 11. Dezember 2019 und benötigt ein Quorum von 50.000 Zeichnungen.

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Expertenanhörung im Innenausschuss - Die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie geht in die nächste Runde

12.11.2019, DSB- Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte am 11. November 2019 eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen angesetzt, um sich ein eigenes Bild von der kontrovers diskutierte Gesetzesvorlage machen zu können.

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Waffenrecht: Bundesinnenminister Seehofer hält Wort

08.11.2019, DSB- Der Deutsche Schützenbund hat in den letzten Wochen und Monaten mit Nachdruck auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Novellierung des Waffenrechts hingewiesen, um dadurch die Interessen seiner Mitglieder bestmöglich zu vertreten. Unter Einbindung des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) ist es gelungen, am Mittwoch, 6. November, nochmals kurzfristig ein persönliches Gespräch mit Bundesinnenminister Horst Seehofer und dessen bayerischen Amtskollegen Joachim Herrmann in Berlin zu vereinbaren.

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(Foto DSB) v.l.: DSB-Bundesgeschäftsführer Jörg Brokamp, DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels, Bundesinnenminister Horst Seehofer, bayerischer Innenminister Joachim Herrmann, BSSB-1. Landesschützenmeister Christian Kühn, BSSB-Geschäftsführer Alexander Heidel.

 

Waffenrechtsänderungsgesetz im parlamentarischen Verfahren im Bundestag

01.11.2019, DSB- Die Verabschiedung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes (3. WaffRÄndG) rückt unweigerlich näher, bis Ende des Jahres muss die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht erfolgt sein. Am 11. November folgt eine öffentliche Anhörung im Bundestag – der DSB gibt einen Überblick zum aktuellen Stand.

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DSB-Stellungnahme zu Bundesrats-Änderungen für das Waffengesetz

25.09.2019, DSB- Am Freitag, 20. September, hat sich der Bundesrat mit der geplanten Änderung des Waffengesetzes befasst und dabei weitere, verschärfende Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen. So soll u.a. der im Kabinettsentwurf vorgesehene Wegfall der Bedürfnisprüfung nach zehn Jahren Mitgliedschaft in einem Schießsportverein gestrichen werden.

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Wichtige Information!!!

30.01.2019, SSB- Zum 31.01.2019 ist die Postfach-Adresse 350 317 abgeschafft! Bitte nutzen Sie ab Februar 2019 ausschließlich die Hausanschrift als neue Postadresse! Diese ist hier zu finden...

Infomationen zur Tagung der Waffenrechtsreferenten im DSB

12.07.2019, DSB- Auf Einladung des Vizepräsidenten Recht des Deutschen Schützenbundes, Walter Wolpert, kamen am 29. Juni 2019 die Waffenrechtsreferenten der Landesverbände zu ihrer jährlichen Tagung in der DSB-Bundesgeschäftsstelle zusammen, um sich über die waffenrechtlichen Entwicklungen in den Bundesländern und auf Bundesebene auszutauschen. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Sitzung war die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht... Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.

DSB-Stellungnahme zu Referentenentwürfen für die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie

08.02.2019, DSB- Nach den Änderungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie war auch der deutsche Gesetzgeber gefordert, diese in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat den betroffenen Verbänden am 17.01.2019 Referentenentwürfe zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (09.01.2019) und zur Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (04.01.2019) zur Kommentierung bis zum heutigen Tage zur Verfügung gestellt... Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.

Waffengesetzänderung in Kraft getreten

06.07.2017, SSB- Das am 18. Mai 2017 vom Bundestag beschlossene und Anfang Juni vom Bundesrat bestätigte "Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" wurde am 05.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Teil I, Nr. 44) und tritt damit mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Aufbewahrung von Schusswaffen (min. der Stufe 0 Din/EN 1143-1), eine Bestandsschutzregelung für bereits genutzte Behältnisse sowie eine einjährige Frist zur straffreien Abgabe von unerlaubt besessenen Schusswaffen und Munition, die auch den Transport zur Behörde einschließt.

Den betreffenden Bundesanzeiger finden Sie über diesen Link.