Vorschießen von Schützen

Sportordnung Pkt. 0.9.4.1

Zum Vorschießen von Schützen liegt eine Regelung des Landesverbandes vor.

Zur Aufnahme der Ergebnisse von Schützen in die Rangliste bei Meisterschaften, die berechtigterweise vorgeschossen haben, liegt ein einstimmiger Beschluss der Sportkonferenz des Sächsischen Schützenbundes e.V. zur Sportkonferenz  am 29. Oktober 2016 in Frohnau vor.

Liegt das Ergebnis bis zum Ende der Einspruchsfrist bei der Wettkampfleitung / Auswertung vor, ist das Ergebnis in die Rangliste aufzunehmen.

Das bedeutet, dass Vorschießergebnisse den Wettkampfergebnissen einer Meisterschaft gleichberechtigt gewertet werden, in das Protokoll aufgenommen und bei der Platzierung berücksichtigt werden.