Gesamtvorstand des Sächsischen Schützenbundes
Dem Gesamtvorstand des SSB gehören an:
- die Mitglieder des Präsidiums;
- die Kreisschützenmeister der SSK.
Der/ die Ehrenpräsident/en und der Vorsitzende des Ehrungsausschusses nehmen an den Sitzungen des Gesamtvorstandes mit beratender Stimme teil. Mitarbeiter der Geschäftsstelle können auf Einladung teilnehmen.
(§ 16.1 Satzung SSB)
Erzgebirgischer Schützenbund - Sportschützenkreis 2
Kreisschützenmeister Frank Wachter, Geyer
geb. 24.04.1962
Industriemeister Metall, Betriebswirt des Handwerks, derzeit Fertigungsleiter
Mitglied im SSB seit 08.02.1995, im Gesamtvorstand seit 18.06.2016, Kreisschützenmeister seit 18.06.2016
Mitglied in der Königlich privilegierten Schützengilde Geyer Gegr.1587 e. V. (Vorsitzender)
Mitglied im Schießsport- und Freizeitzentrum Erzgebirge e. V.
Sportschützenkreis 5 - Dresden und Umgebung
Kreisschützenmeister Roland Bäßler
geb. 16.02.1957
Maschinenbaumeister, Schweißtechnologe
Mitglied im SSB seit 01.05.1993, im Gesamtvorstand seit 11/2016, Kreisschützenmeister seit 11/2016
Mitglied im Dresdner Schützenverein e.V. „König Albert“
Sportschützenkreis 8 - Röder-Mulde
Kreisschützenmeister Siegmar Dörschel, Schönfeld
geb. 12.11.1959
Diplom-Verwaltungswirt (FH), Bürgermeister a.D.
Mitglied im SSB seit 1992, im Gesamtvorstand seit 2024, Kreisschützenmeister seit 05.06.2024
Mitglied des Schützenvereins 1873 Schönfeld e.V.
Sportschützenkreis 9 - Torgau-Oschatz
Kreisschützenmeister Uwe Kammer, Torgau
geb. 03.06.1956
Trainer Sportschießen
Mitglied im SSB seit 18.04.1990 (Gründungsmitglied), Im Gesamtvorstand seit Juni 1993, Kreisschützenmeister seit Juni 1993, im Präsidium seit 1999, Landesjugendleiter seit 1999
Mitglied der Privilegierten Schützengilde zu Belgern 1478 e. V.
Der Gesamtvorstand ist zuständig für
- die Beratung des Präsidiums in wichtigen Angelegenheiten und zu Anliegen der Mitglieder des SSB;
- die Bestätigung der Referenten der Disziplingruppen;
- die Bestätigung von Ehrenmitgliedern;
- die Wahl bzw. Bestätigung der in § 15. Ziffer 5 dieser Satzung genannten personellen Vorschläge;
- die Wahl der Mitglieder des Ehrungsausschusses;
- die Bestellung von Ausschüssen und Kommissionen;
- die Berufung von Delegierten zum Deutschen Schützentag;
- die Bestimmung des Ortes für die Durchführung des Sächsischen Landesschützentages und des Treffens Sächsischer Schützenvereine;
- die Vorbereitung der Delegiertenversammlung;
- den Beschluss oder die Änderung der in § 4 Ziffer 2 dieser Satzung genannten Ordnungen außer der Ehrengerichts- und der Jugendordnung;
- die Entscheidung zu Gebietsgrenzen zwischen SSK im strittigen Fall;
- die Bestätigung über An- und Verkäufe sowie Belastung von Immobilien;
- die Entscheidung über den Ausschluss von unmittelbaren Mitgliedern;
- die Bestätigung von Ehrungen, insbesondere für jene anlässlich des Sächsischen Landesschützentages und des Treffens Sächsischer Schützenvereine;
- die Suspendierung von Mitgliedern des Präsidiums die in besonders schwerwiegender Weise gegen ihre sich aus § 10 Ziffer 3 dieser Satzung ergebenden Pflichten verstoßen haben, bis zur nächsten Delegiertenversammlung.
Der Gesamtvorstand ist jeweils in dem Jahr, in welchem kein Sächsischer Landesschützentag mit einer ordentlichen Delegiertenversammlung durchgeführt wird (vgl. § 14 Ziffer 1 dieser Satzung), zuständig für:
- die Entgegennahme der Jahresberichte des Präsidenten, des Landesschatzmeisters, der Rechnungsprüfer und des Landessportleiters;
- den Beschluss über den Haushaltsplan des laufenden Geschäftsjahres;
- die Entlastung des Präsidiums.
Der Gesamtvorstand tagt in der Regel 2-mal im Jahr.
Anträge an den Gesamtvorstand können von dessen Mitgliedern, den Organen und Ausschüssen des SSB sowie den Vereinen gestellt werden und müssen mindestens 14 Tage vor der Sitzung bei der Geschäftsstelle des SSB schriftlich eingereicht sein.
Über die Zulassung später eingehender Anträge und gestellter Dringlichkeitsanträge entscheidet der Gesamtvorstand.
(§ 16.2-16.5 Satzung SSB)