Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

Günter R. J. Plügge, 1. Vizepräsident des SSB

Günter R. J. Plügge, 1. Vizepräsident des SSB

wichtige Entscheidungen wurden gefällt, neben Satzungsänderungen, die auf dem Deutschen Schützentag in Dresden beschlossen wurden, gab es die Festlegung über den Sitz des Präsidiums des Deutschen Schützenbundes. Drei Kandidaten bewarben sich um die Zustimmung der Gesamtausschussmitglieder: Berlin, Gotha und Nürnberg. Die einstige freie Reichsstadt Nürnberg erhielt den Zuschlag. Außerdem wurde u.a. entschieden, das Präsidium des DSB auf fünfzehn Mitglieder zu erweitern.
Diese Angelegenheiten, liebe Schützenfreunde, gehören inzwischen zur historischen Vergangenheit der deutschen Schützengeschichte. Die o.g. Beschlüsse wurden im Rahmen eines reichhaltigen Programms des 13. Deutschen Bundesschießens vom 8.–15. Juli im Jahre 1900 gefasst, als Dresden, Sachsens Haupt- und Residenzstadt, Gastgeber des Deutschen Schützentages und der 2.100 Teilnehmer am Deutschen Bundesschießen war.
Der damalige Oberbürgermeister von Dresden, Herr Geheimrat Beutler, konnte vor dem Rathaus insgesamt mehrere tausend Schützen der Abordnungen aus 148 deutschen Städten und ferner die Gäste aus den Alpenländern, aus Chile, aus der Schweiz sowie aus Meran, Prag und Wien begrüßen. Am Hauptfesttag nahmen etwa 4.000 Teilnehmer am Festumzug sowie Festbankett teil und defilierten am Präsidium des DSB, unter dem Vorsitz von Präsident Georg Philipp, und an den Ehrengästen vorbei.
Die Einzelheiten dieser Festwoche vor fast 106 Jahren sind in den Annalen des Deutschen Schützenbundes festgehalten worden. Soweit eine kurze geschichtliche Erinnerung, zu der es natürlich auch einen aktuellen Bezug gibt.
Erstmals werden seitdem in diesem Jahr die Organe des Deutschen Schützenbundes wieder in Dresden ihre Beratungen durchführen. Am letzten Wochenende im April wird jeweils die Sitzung des Präsidiums und des Gesamtvorstandes des DSB in den Mauern der sächsischen Hauptstadt stattfinden.
Seit der Aufnahme der fünf östlichen Landesschützenverbände als unmittelbare Mitglieder des Deutschen Schützenbundes im Jahre 1991, ist Dresden nach Magdeburg und Suhl nunmehr im Jahre 2006 der dritte Tagungsort dieser Gremien im neuen Bundesgebiet.
Wir, das Präsidium des Sächsischen Schützenbundes und zugleich die beiden sächsischen Mitglieder im Gesamtvorstand des DSB, der Präsident und 1. Vizepräsident des SSB, freuen uns darüber, dass die höchsten Ehrenamtsträger des Deutschen Schützenbundes unsere Einladung angenommen haben. Unser Angebot war bewusst mit der Idee verbunden, die notwendige Vorstandsarbeit des DSB mit einem Besuch in Dresden anlässlich der 800-Jahr-Feier der Elbestadt zu verbinden. Wir wollen den Vertretern und Gästen des Deutschen Schützenbundes die Sachsenmetropole präsentieren und dabei vermitteln, wie viele positive Veränderungen die Stadt Dresden im Laufe ihrer Geschichte und insbesondere der jüngsten Zeit erfahren hat. Zugleich wollen wir auch unsere Verbundenheit nach 15 Jahren der Mitgliedschaft des Sächsischen Schützenbundes im DSB in freundschaftlicher Weise auf sächsischem Boden zeigen. Wir heißen alle Präsidiums- und Gesamtvorstandsmitglieder des DSB, welche zugleich die Vertreter von 19 Landesschützenverbänden sind, sowie die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des DSB aus Wiesbaden und Gäste aus dem gesamten Bundesgebiet herzlich in der Kunst- und Barockstadt `Elbflorenz` willkommen und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.
Mit diesem Willkommensgruß könnte ich eigentlich meinen heutigen Beitrag abschließen. Ich will jedoch diese Gelegenheit dazu nutzen, um meinen Unmut über das Thema „Waffenrecht“ auch öffentlich zu äußern, d.h. sprichwörtlich meinen „Dampf“ darüber ablassen, was mir mindestens in zwei Obliegenheiten in dieser Sache nicht gefällt bzw. meines Erachtens sehr kritikwürdig ist: Obwohl vor nunmehr drei Jahren, am 1. April 2003, das neue Waffengesetz (WaffG) in Kraft trat, wurde vom Bundesministerium des Innern die im Gesetz angekündigte Erlassung einer Rechtsverordnung, d.h. die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV), die mit „mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Schießsports“ gemäß § 15 Absatz 7 des WaffG erforderlich wäre, bisher nicht vorgelegt.
Das ist eine beschämende Tatsache, die das Arbeitstempo und den Diensteifer der hochrangigen Beamten im o.g. Bundesministerium deutlich werden lässt. Da ist nach so einer ministeriellen Trödelei bei allem Respekt die Frage erlaubt, warum werden die Entwürfe dieser Verwaltungsvorschrift seit Jahren auf einer „langen Bank hin und her geschoben“, wo doch rasches und klares Handeln in Sicherheitsfragen angebracht wäre – weil doch angeblich seitens der Sportschützen irgendwelche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung allgemein denkbar sind, die es per gesetzlicher Regelung abzuwehren gilt, wie es der Gesetzgeber besonders hervorhebend im § 15 bezüglich der Schießsportverbände und schießsportlichen Vereine im WaffG betont.
Diese Argumentation zum Regelungszweck wird jedoch dann fadenscheinig, wenn die Bundesregierung soviel Zeit verbummelt und etliche Jahre zaudert, statt zu handeln und um endlich für alle im Gesetz Beteiligten eine akzeptable Vorschrift zu erlassen. Mancher sucht den Stein der Weisen - die hohe Behörde sucht anscheinend den perfekten Supergesetzestext; beide vergeuden jedoch Zeit!
Den Nachteil in dieser Situation haben ärgerlicher Weise die Sportschützen, die Schützenvereine und die Landesschützenverbände zu tragen. Wir wissen inzwischen, das die Regelungen im neuen Waffengesetz nicht im jeden Fall unmissverständlich sind. Die zu-ständigen Behörden interpretieren deswegen das Gesetz hinsichtlich ihres Verwaltungshandelns oft unterschiedlich und häufig zum Nachteil der Schützeninteressen. Neben den Lasten der gesetzlichen Forderungen, die der Sportschütze fügsam zu tragen gewillt ist, kommen vielmals die zusätzlichen Hürden durch die zuständige Behörde. Weil dadurch die Sportschützen seitens des Amtes hinsichtlich ihres Anliegens nunmehr u.a. Erschwernis, Hemmnis, Beeinträchtigung, Unbill und Unrecht erfahren, werden in diesen Fällen nicht nur die persönlichen Interessen sondern auch die berechtigten Interessen des Schießsports verletzt. Deswegen sollte die Bundesregierung in dieser Sache endlich klärende Ergebnisse tätigen und dabei nicht auf den nächsten Regierungswechsel warten – der Deutsche Schützenbund wird in seiner Aufgeschlossenheit sowie mit seiner Erfahrung und Kompetenz weiterhin seine Mitwirkung in waffenrechtlichen Fragen anbieten und nicht nur die gesetzestreuen Sportschützen in Sachsen wären der Obrigkeit bestimmt dankbar.
Zum Abschluss, liebe Schützenfreunde, komme ich zum zweiten Punkt meiner Kritik: Aufgrund meiner o.g. Darlegungen, habe ich für Sportschützen ein gewisses Maß von Verständnis über die Verärgerung oder Missstimmung wegen einer möglich ungerechten Handhabung der Behörde in waffenrechtlichen Belangen oder weil die Lesart des Waffenrechts nicht in allen Regelungen immer klar deutbar erscheint oder weil der Aufwand eben stressig wirkt.
Alles, was Recht ist – jene Schützen sollten jedoch ihre Angelegenheiten mit der jeweiligen Behörde selbst ausfechten! Wenn es erforderlich erscheint, können sich unsere Mitglieder diesbezüglich um Rat suchend auch an die Geschäftsstelle des SSB wenden.
Der Geschäftsführer, die Mitarbeiter der Geschäftsstelle und ggf. der Ausschuss Waffenrecht des SSB sind gewiss dazu bereit, bei Anfragen entsprechende Hinweise oder Ratschläge bzw., wenn möglich, auch Hilfe zu geben. Dabei erwarten wir eine sachliche und umgangsfreundliche Zusammenarbeit, die in der beiderseitigen Beziehung die gegenseitige Achtung als Mitglieder eines Schützenverbandes gleichsam auch eine höfliche Wertschätzung voraussetzt.
Oftmals glauben jedoch einige Mitglieder, weil der Gesetzgeber den Schießsportverband in das Verfahren zum Erwerb und über den Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (§ 14 des WaffG) eingebunden hat, ihren Ärger und Frust bei den Mitarbeitern der Geschäftsstelle abladen zu können. Der Geschäftsführer oder die Sachbearbeiter müssen sich leider dabei telefonisch Unverschämtheiten, arge Beleidigungen und grobe verbale Entgleisungen anhören. Ein derartiges Verhalten ist unwürdig und impertinent – es kann auch der Sache nicht dienen. Solche Anrufer disqualifizieren sich in ihrer ungebührlichen Art selbst besonders gegenüber dem allgemeinen Erscheinungsbild, welches wir üblicher Weise auch hinsichtlich der Manier eines Sportschützens erwarten dürfen – denn Flegel und Schütze passen nicht zusammen!
Ich kann mir vorstellen, dass wir eine höhere Effektivität bei der Bearbeitung von waffenrechtlichen Bescheinigungen erreichen, wenn wir einerseits Verbesserungen im Umgangston und anderseits in der regelmäßigen Information der Mitglieder, d.h. den Wegfall von zeitraubenden Erläuterungen zu einfachsten Fragen über waffenrechtliche Zusammenhänge oder Verfahrenswege – die den Geschäftsbetrieb zusätzlich zeitaufwendig belasten, zuwege bringen würden.
Deswegen empfehle ich den Vorständen unserer Schützenvereine, dass sie sich schnellstens mit dieser Problematik befassen. Der Sächsische Schützenbund bzw. der Ausschuss Waffenrecht informiert diesbezüglich regelmäßig zu diesen Belangen im „Standpunkt zur Bearbeitung von waffenrechtlichen Bescheinigungen“. Das Problem ist, wie erreichen die Informationen aus der Sächsischen Schützenzeitung und dem o. g. Verfahrens-Standpunkt die Mehrzahl unserer Mitglieder – wenn, was vermutlich oftmals geschieht, die Informationen ohne eine durchgängige Organisation der Weiterreichung an die Mitglieder oder eine Veröffentlichung im Vereinsbereich vom Vorstand ordentlich registriert und aktenmäßig abgeheftet werden.
Mit meiner Bitte um Mitwirkung bei der Abhilfe in dieser dargelegten Sache und einer optimistischen Hoffnung auf Verbesserungen grüße ich Sie herzlich mit Schützengruß

Günter R.J. Plügge, 1.Vizepräsident des SSB u. Leiter Ausschuss Waffenrecht