Günter R. J. Plügge, 1. Vizepräsident des SSB

Günter R. J. Plügge, 1. Vizepräsident des SSB

Sächsische Schützenzeitung 09/10-2003

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

in der Regel ist es üblich, dass der Bürger sein Anliegen bei der zuständigen Behörde vorträgt oder auf Verlangen dieser auf dem Amt erscheint. In beiden Fällen muss man die Obrigkeit aufsuchen. Sportschützen jedoch bleibt in einem bestimmten Fall der Behördengang erspart: wenn sie über eigene erlaubnispflichtige Schusswaffen die tatsächliche Gewalt ausüben und diese im privaten Bereich aufbewahren, müssen sie sich darauf einstellen, dass die Vertreter der Behörde ins Haus kommen. Das muss einem persönlich nicht lästig oder peinlich erscheinen, schließlich handelt es sich nicht um eine Hygienekontrolle der häuslichen Lebensart. Ernst jedoch sollte man diese amtliche Kontrolle im eigenen Domizil schon nehmen.
Die Ermächtigung zu dieser Kontrolle liegt infolge von Regelungen des neuen Waffengesetzen, welches am 1. April 2003 in Kraft trat, legitim vor. Der Gesetzgeber verlangt vom „WBK-Besitzer“ hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen oder Munition im privaten Bereich die Gewährleistungen von konkreten Anforderungen, deren Einhaltungen sicherstellt, dass Schusswaffen oder Munition durch erforderliche Vorkehrungen stets so aufbewahrt werden, dass sie nicht abhanden kommen oder Dritte unbefugt an sich nehmen können. Die Einzelheiten dazu sind im § 36 des WaffGe klipp und klar geregelt.
Für Kontrollmaßnahmen darf die regional zuständige Behörde begehren, dass man ihr die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachweist. Weiterhin kann die Behörde vom Sportschützen verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der gesetzlichen Anforderungen den Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Für die behördliche Augenscheinnahme vor Ort ist zwar das Bestehen eines begründeten Zweifels an einer sicheren Aufbewahrung ausdrücklich die gesetzliche Vorraussetzung, wer aber kennt schon in dieser Sache des „begründeten Zweifels“ das Ermessen einer Behörde – für den Beamten kann der Spielraum sehr ausdehnbar und die Gründe sehr verschwommen sein. Stellen wir uns daher lieber darauf ein, dass künftig ins traute Heim nicht nur der „Gasmann“ kommt.
Die gesetzliche Bedingung, dass Wohnräume gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen und für diesen Fall das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 des Grundgesetzes nur eingeschränkt wirkt, grenzt einerseits zwar das Recht für die Behörde ein und setzt für den Vollzug des Hausbesuches das Vorliegen eines bestimmten Tatbestandes voraus, anderseits kann diese Maßgabe jedoch auch der gesetzliche „Generalschlüssel“ für den Zutritt zum Ort der Waffenaufbewahrung werden- auch trotz aller Zweifel des Betroffenen über das Vorliegen konkreter Gründe für ein Verwaltungshandeln im o. g. Sinne.
Der Gesetzgeber wollte hierzu die Einzelheiten durch notwendige Verordnungen und Verwaltungsvorschriften regeln, das komplexe waffenrechtliche Regelwerk ist aber seitens des Bundesministeriums des Innern sowie des Bundesverwaltungsamtes bisher jedoch noch nicht abschließend erlassen worden. Trotzdem müssen wir davon ausgehen, nachdem die im Waffengesetz vorgegebene Frist, einschließlich die der Berichtigung von Fristenregelungen vom 23. Dezember 2002, für eine „Selbst“- Anzeige bei der zuständigen Behörde über gesetzeskonforme Nachbesserungen insbesondere hinsichtlich der Vorgaben über die Art der für eine sichere Verwahrung der Waffen und Munition erforderlichen Behältnisse nunmehr ab 1. September überschritten wurde, dass uns alsbald angekündigte Behördenbesuche „ins Haus stehen“.
Bei dieser möglichen Inspektion dürfen wir nicht vergessen, dass sich der Grundsatz der sicheren Aufbewahrung auf alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes, also auch z.B. auf Hieb- und Stoßwaffen, Armbrüste, Reizstoffsprüh- oder Elektroschockgeräte, erstreckt.
Mit der Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Bedingungen vertraut der deutsche Gesetzgeber uns Schützen das Privileg über den Besitz und die Handhabung von Waffen und Munition zur Ausübung des Schießsports sowie für traditionelle Brauchtumsbelange an. Dieses Vertrauen können wir u.a. dadurch rechtfertigen, indem wir die geforderten Vorraussetzungen für die Aufbewahrung von Waffen und Munition auch im Interesse einer Schadensverhütung sowie der Sicherheit für uns und andere gewährleisten und strikt darauf achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen auch weiterhin eingehalten werden. Eine Selbstkontrolle hinsichtlich dieser erforderlichen Vorkehrungen kann da nicht schaden. Dann brauchen wir das „Amt“ im Hause auch nicht scheuen – sodann Staat: Komme, siehe und protokolliere!

Liebe Schützenfreunde, neben diesem zeitgemäßen Rechtsthema möchte ich auch auf andere aktuelle Ereignisse im sächsischen Schützenleben zu sprechen kommen. Ich freue mich, wie in der Folge seit drei Jahren, wieder über ein gutes Ergebnis des sportlichen Abschneidens unserer sächsischen Schützinnen und Schützen bei den diesjährigen Deutschen Meisterschaften auf der Olympia-Schießanlage von 1972 in München- Hochbrück berichten zu können (siehe dazu einen ausführlichen Bericht in dieser SSZ). Die Bilanz von 20 Medaillen, davon 4 mal Gold des deutschen Meisters, 10 mal Silber des Deutschen Vizemeisters und 6 mal die Bronzemedaille, und etliche vordere Plätze im Finalfeld künden von einer guten Leistung sowie einer intensiven Vorbereitung auf die Titelkämpfe. Im spannenden Wettkampf um die Medaillenplätze gab es auch dieses Jahr wieder einige Pechvögel, die zum Schluss leider aus den Medaillenrängen auf vordere Platzierungen fielen. Wie nahe persönliches Glück und Pech sowie eng die Leistungen beim Sportschießen zusammen liegen, zeigte sich u.a. einmal mehr im Luftpistolenwettbewerb der Schüler: Obwohl Christopher Priese, vom Schützenverein Bärensäule-Weidenhain, ringgleich mit dem Gewinner der Silbermedaille lag, reichte das Endergebnis nach der Zählerauswertung leider nur noch für den medaillenlosen 4. Platz.
Zum neunten Mal veranstaltete die Deutsche Schützenjugend den RWS Shooty- Cup innerhalb der Deutschen Meisterschaften in München- Hochbrück- ein jährlicher Höhepunkt und beliebter Wettkampf für die Jungschützen. Auch dieses  Jahr erreichte eine sächsische Mannschaft das Finale der besten acht Jugendmannschaften. Die Luftgewehrschützen des PSV Leipzig errangen den achtbaren 6. Platz (von insgesamt 20 Landesverbänden). Auch diese Leistung ist das Ergebnis einer guten Jugendarbeit und eines besonderen Engagements der Jugendsportleiter für die sächsische Schützenjugend. Ende August fand dieses Jahr in Willingen, Bundesland Hessen, die Deutsche Meisterschaft im Sommerbiathlon, die attraktive Trendsportart aus Geländelauf und Schießen mit Luftgewehr oder Kleinkalibergewehr, statt. Die sächsischen Sommerbiathleten errangen 4 Medaillen, davon 1 mal Gold des Deutschen Meisters und 3 mal Silber des Deutschen Vizemeisters. Um die gute Medaillen-Bilanz bei Deutschen Meisterschaften 2003 für unsere sächsischen Schützen insgesamt abzurunden, soll abschließend erwähnt werden, dass wir bei der DM in den Bogendisziplinen „FITA im Freien“ in Oberhausen eine silberne Medaille des Deutschen Vizemeisters gewinnen konnten.

Für alle o.g. sportlichen Leistungen spricht das Präsidium des Sächsischen Schützenbundes den Sportschützen, Trainern und Betreuern seinen besonderen und herzlichen Dank aus. Den erfolgreichen Sportlern gilt unser Glückwunsch für ihre hervorragenden Wettkampferfolge.

Mit besonderer Freude nehmen wir die erfolgreiche WM-Bewerbung des Deutschen Schützenbundes beim Welt-Bogenverband FITA für die Weltmeisterschaften 2007 im Bogenschießen, die im Leipziger Rosental stattfinden werden, zur Kenntnis. Hinsichtlich einer erwünschten Mitwirkung für die Vorbereitung der WM in Leipzig wird das Präsidium des SSB den möglichen Umfang mit dem Deutschen Schützenbund noch abstimmen.

Abschließend möchte ich den „Tag der Sachsen“, der dieses Jahr vom 5. bis zum 7. September in der Seidenblumenstadt Sebnitz stattfand, erwähnen. Aktive Teilnehmer und flanierende Besucher der Festtage erlebten bei bestem Sommersonnenwetter eine festlich geschmückte Stadt, die, in einer grenznahen „Ecke“ unseres Landes und trotzdem inmitten der Sächsisch- Böhmischen Schweiz gelegen, sich mit einem vielseitigen Programm als guter Gastgeber präsentierte. Etwa 550 Verbände und Vereine nutzten die Festtage in Sebnitz, um sich mit ihrem Anliegen darzustellen. Insbesondere um auch den Festumzug zu schauen und beim Höhepunkt des größten sächsischen Volks- und Heimatfestes dabei zu sein, strömten am Sonntag etwa 250.000 Besucher durch die Straßen und Gassen der Kleinstadt. Präsent im Festumzug sowie an der Festumzugsstrecke waren auch unsere Schützinnen und Schützen. Die Teilnahme seitens der Schützenvereine begrenzte sich jedoch im wesentlichen nur auf solche aus den ostsächsischen Orten der Region- eine Tendenz, die andere sächsische Landesverbände so deutlich nicht aufweisen. Den „Tag der Sachsen“ können wir auch in den nächsten Jahren erleben. Als Ausrichterstädte sind festgelegt: Döbeln im Jahr 2004 und Weißwasser im Jahr 2005.

Für die verbleibende Herbst-Winter-Saison dieses Jahres wünsche ich allen Schützenschwestern und Schützenbrüdern im Vereinsleben weiterhin sportliche Erfolge und viel Freude beim kameradschaftlichen Beisammensein.

Ich grüße Sie herzlich mit Schützengruß

Günter R.J. Plügge
1. Vizepräsident des SSB