Die Sächsische Schützenjugend
§ 20 Sächsische Schützenjugend
- Die mittelbaren Mitglieder des SSB bis zum vollendeten 26. Lebensjahr bilden die Sächsische Schützenjugend (nachstehend SSJ) des SSB. Unberührt davon bleiben die Altersgrenzen gemäß der Bestimmungen für die Beitragsfestsetzung sowie der Sport- und Wettkampfdisziplinen.
- Die SSJ gibt sich auf der Grundlage der Satzung des SSB, an deren Bestimmungen sie gebunden ist, eine Jugendordnung.
- Die SSJ führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr zufließenden Mittel in eigener Verantwortung.
- Die SSJ führt alle 4 Jahre einen Landesjugendtag durch und wählt auf diesem den Landesjugendleiter des SSB sowie zwei Landesjugendsprecher und deren Stellvertreter.
- Das Präsidium des SSB ist berechtigt, sich über die Führung der Geschäfte der SSJ zu unterrichten. Es kann Beschlüsse, die gegen die Satzung des SSB oder deren Sinn und Zweck verstoßen oder widersprechen, beanstanden und zur erneuten Beratung zurückgeben.
Jugendvorstand der Sächsischen Schützenjugend
Landesjugendleiter
Thomas Schlicht, Hoyerswerda
geb. 21.03.1971
Beruf Energieanlagenelektroniker und -techniker
Mitglied im SSB seit 13.04.1992, im Präsidium seit 20.09.2009, Landesjugendleiter seit 20.09.2009
Mitglied des Schützenvereins 1990 e. V. Hoyerswerda
Stellvertretender Landesjugendleiter
Martin Kühn, Oschatz
geb. 28.11.1990
Fachangesteller für Medien und Informationsdienste im sächsischen Staatsarchiv
Mitglied im SSB seit 01.03.2008, Stellvertretender Landesjugendleiter seit 07.12.2013
Mitglied der Priv. SSG zu Oschatz e. V.