Die Sächsische Schützenjugend

§ 20  Sächsische Schützenjugend

  1. Die mittelbaren Mitglieder des SSB bis zum vollendeten 26. Lebensjahr bilden die Sächsische Schützenjugend (nachstehend SSJ) des SSB. Unberührt davon bleiben die Altersgrenzen gemäß der Bestimmungen für die Beitragsfestsetzung sowie der Sport- und Wettkampfdisziplinen.
  2. Die SSJ gibt sich auf der Grundlage der Satzung des SSB, an deren Bestimmungen sie gebunden ist, eine Jugendordnung.
  3. Die SSJ führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr zufließenden Mittel in eigener Verantwortung.
  4. Die SSJ führt alle 4 Jahre einen Landesjugendtag durch und wählt auf diesem den Landesjugendleiter des SSB sowie zwei Landesjugendsprecher und deren Stellvertreter.
  5. Das Präsidium des SSB ist berechtigt, sich über die Führung der Geschäfte der SSJ zu unterrichten. Es kann Beschlüsse, die gegen die Satzung des SSB oder deren Sinn und Zweck verstoßen oder widersprechen, beanstanden und zur erneuten Beratung zurückgeben.

 


Jugendvorstand der Sächsischen Schützenjugend

Thomas Schlicht

Landesjugendleiter

Thomas Schlicht, Hoyerswerda

geb. 21.03.1971

Beruf Energieanlagenelektroniker und -techniker

Mitglied im SSB seit 13.04.1992, im Präsidium seit 20.09.2009, Landesjugendleiter seit 20.09.2009

Mitglied des Schützenvereins 1990 e. V. Hoyerswerda

Martin Kühn

Stellvertretender Landesjugendleiter

Martin Kühn, Oschatz

geb. 28.11.1990

Fachangesteller für Medien und Informationsdienste im sächsischen Staatsarchiv

Mitglied im SSB seit 01.03.2008, Stellvertretender Landesjugendleiter seit 07.12.2013

Mitglied der Priv. SSG zu Oschatz e. V.