Kampfrichteraus- und Kampfrichterfortbildung im Sächsischen Schützenbund e.V.
Entsprechend der Ausbildungsordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. führt der Sächsische Schützenbund e.V. Kampfrichteraus- und -fortbildungen durch.
1. Die Ausbildung zum Nationalen Kampfrichter -B- erfolgt nach
- der Sportordnung des DSB sowie
- den allgemeinen und speziellen technischen Regeln der ISSF
2. Ausbildungsdauer und Organisationsform
Die Ausbildungslehrgänge finden grundsätzlich als Wochenendlehrgänge statt. Der Ausbildungsumfang beträgt ca. 20 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 min). Die Lehrgänge beginnen in der Regel am Freitag 17.00 Uhr und enden am Sonntag gegen 15.00 Uhr. Sie beinhalten jeweils die Ausbildung für eine Disziplin des sportlichen Schießens: Gewehr (G), Pistole (P), Laufende Scheibe (L), Flinte (F) und Vorderlader (V)und Bogen (B). In allen Disziplinen ist der Bereich "Wertung" eingeschlossen.
Es ist möglich, einen Lehrgang in mehrere Disziplingruppen aufzugliedern, wobei bei einer optimalen Gesamtstärke von 8 bis 15 Teilnehmern die Disziplingruppe mindestens 5 Teilnehmer betragen müsste.
Es werden bei entsprechendem Bedarf Ausbildungen auch außerhalb von Leipzig durchgeführt, wenn mindestens 8-12 Anmeldungen aus einer Region für einen Lehrgang schriftlich vorliegen. Ein Termin wird dann mit dem Lehrgangsleiter abgestimmt.
Zur Ergänzung der theoretischen Kenntnisse werden von den Bewerbern Hospitationen bei Wettkämpfen ab Kreisebene in verschiedenen Funktionen gefordert.
Die Teilnahmegebühr für einen Ausbildungslehrgang beträgt 150,00 € für SSB Mitglieder
und 200 € für andere Landesverbände des DSB.
Im Preis sind die Verpflegung, Übernachtung und Lehrgangsmaterialien inbegriffen.
Eine kostenfreie Stornierung der Übernachtung kann bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Spätere Stornierungen gehen zu Lasten des Lehrgangsteilnehmers.
Nach verbindlicher Teilnahmemeldung erhalten die Teilnehmer im Vorfeld des Lehrganges vom Sächsischen Schützenbund eine Rechnung über die anfallenden Teilnahmegebühren.
Die Ausbildung zum Nationalen Kampfrichter der Lizenzstufe B schließt mit einer schriftlichen Prüfung nach Abschluss des Lehrganges ab. Die Prüfung wird vom Referenten Kampfrichterwesen des SSB und einem Beisitzer durchgeführt.
Zur Prüfung hat jeder Teilnehmer 2 Passbilder abzugeben, die zur Ausstellung der Kampfrichter-Lizenz benötigt werden.
3. Zulassung und Bewerbung zum Ausbildungslehrgang
Der Bewerber muss, um zur Ausbildung zugelassen zu werden, folgende Bedingungen erfüllen:
- Mitglied eines Vereins des SSB oder eines dem DSB angeschlossenen Landesverbandes
- Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer Schießsportleiterausbildung (30 UE).
Der Nachweis muss mit der Lehrgangsanmeldung erfolgen!
- es sollten Erfahrungen als Sportschütze in den jeweiligen Disziplinen und/oder als Helfer bei der Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen vorliegen.
4. Durchführung von Fortbildungslehrgängen
Zur Fortbildung sind alle Inhaber von nationalen Kampfrichterlizenzen -B- und -A- verpflichtet, wenn die Gültigkeitsdauer der Lizenz im Sportjahr endet, jedoch spätestens im Folgejahr. Fortbildungslehrgänge werden als 1- Tageslehrgang durchgeführt. Der Lehrgang beginnt am Samstag 09.00 Uhr und endet gegen 17.00 Uhr.
Es werden bei entsprechendem Bedarf Fortbildungen auch außerhalb von Leipzig durchgeführt, wenn mindestens 15 Anmeldungen aus einer Region für einen Lehrgang schriftlich vorliegen. Ein Termin wird dann mit dem Lehrgangsleiter abgestimmt.
Die Teilnahmegebühr für einen Fortbildungslehrgang beträgt 30,00 Euro inklusive Verpflegung und Lehrgangsmaterialien für Mitglieder des SSB. Mitglieder anderer Landesverbände des DSB zahlen 70,00 € für den Fortbildungslehrgang. Mögliche Übernachtungskosten und Verpflegung sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
Nach verbindlicher Teilnahmemeldung erhalten die Teilnehmer im Vorfeld des Lehrganges vom Sächsischen Schützenbund eine Rechnung über die anfallenden Teilnahmegebühren.
Die Verlängerung der Kampfrichter Lizenz -A- wird durch den DSB vorgenommen und die Verlängerung der Kampfrichter Lizenz -B- führt der Referent Kampfrichter des SSB, im Auftrag des DSB durch.
Bei der Fortbildung ist durch die Teilnehmer das Kampfrichterheft vorzulegen, in dem pro Jahr mindestens 4 Kampfrichtereinsätze bestätigt sein müssen (davon pro Jahr eine Meisterschaft ab Kreis-, Bezirks- oder Landesmeisterschaft), um eine Lizenzverlängerung zu erhalten.
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Fortbildungslehrgang und zur Verlängerung der Lizenz ist jeder Kampfrichter selbst verantwortlich.
5. Literatur
Der Bewerber sollte folgende Literatur besitzen und kennen:
- Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (neueste Ausgabe)
- Fachliteratur der jeweiligen Disziplin
- günstig: Regelwerk der ISSF (Internationales Reglement)
6. Termine
Lehrg. | Termin | Meldeschluss | Inhalt | Ort |
K 1 KaRi- Fortbildung/ Ausbildung Teil1 | 27.09.2025 | 07.09.2025 | Gewehr/Pistole/Vorderlader | Leipzig |
K 2 KaRi- Fortbildung/ Ausbildung Teil2 | 18.10.2025 | 28.09.2025 | Gewehr/ Pistole | Leipzig |
K 3 Fortbildung | 01.03.2025 | 16.02.2025 | Gewehr/ Pistole | Leipzig |
Anmeldungen bitte an Sven Zeipert: E-Mail: zeipert@saechsischer-schuetzenbund.de
Meldeformular des SSB!!!
Andere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt!
Später eingehende Übernachtungswünsche können keine Berücksichtigung finden.