
Ausbildung Sonderlizenz Jugend-Basis-Lizenz
Ziel der Ausbildung ist die Qualifizierung nach §27 Abs. 3 des Waffengesetzes und die damit verbundene Handlungskompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auf dem Schießstand. In seiner Funktion als Bildungsträger und beauftragter Spitzenverband ist der Deutsche Schützenbund (DSB) verantwortlich für die Jugend-Basis-Lizenzausbildung. Der DSB delegiert die Durchführung der Ausbildung an seine Landesfachverbände als regionale Bildungsanbieter. Das Lehrteam setzt sich aus einem vom DSB ausgebildeten und lizenzierten Lehrgangsleiter sowie einem weiteren Ausbilder in der Funktion eines Fachreferenten zusammen. | |
|
Bewerbung und Zulassung: | Bewerber für die Ausbildung werden von ihren Vereinen dem SSB gemeldet. Voraussetzungen für die Zulassung sind: |
|
|
Ausbildung: | Die Ausbildung wird als Wochenendlehrgang über 2 Tage (17 LE) durchgeführt. Der Lehrgang beginnt in der Regel am Samstag 09.00 Uhr und endet am Sonntag gegen 15.00 Uhr. Übernachtungswunsch ist mit der Anmeldung abzugeben. |
Lernerfolgskontrolle: | Eine vollständige Teilnahme an der Ausbildung und positive Einschätzung durch das Lehrteam ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Die Prüfung besteht aus einer Beurteilung des Gesamteindrucks innerhalb der Ausbildung und einer punktuellen Lernerfolgskontrolle als Gruppen- oder Einzelaufgabe. Prüfungsinhalte:
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Ein Prüfungsgespräch in Form einer mündlichen Nachprüfung kann als Entscheidungshilfe durch das Lehrteam erfolgen. |
Gültigkeit/ Gebühren: | Die Jugend-Basis-Lizenz gilt im Gesamtbereich des Deutschen Schützenbundes. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und ist unbefristet. Der SSB hat das Recht, die Lizenz einzuziehen, wenn Jugend-Basis-Lizenz-Inhaber gegen die Satzungen und Bestimmungen des SSB/ DSB verstoßen oder ihre Stellung missbrauchen. Die Teilnahmegebühr für einen Lehrgang beträgt 80,00 € inkl. Verpflegung, Lehrgangsmaterialien, Übernachtung und Lizenzgebühr für Mitglieder des SSB. Mitglieder anderer Landesverbände zahlen 100,00 € inclusive Verpflegung, Lehrgangsmaterialien und Übernachtung. Eine kostenfreie Stornierung der Übernachtung kann bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Spätere Stornierungen gehen zu Lasten des Lehrgangsteilnehmers. Nach verbindlicher Teilnahmemeldung erhalten die Teilnehmer eine Rechnung über die anfallenden Kosten. |
Meldung/ Bemerkungen: | Die Meldung muss über das Meldeformular des SSB, unter „Aus- und Fortbildung“ auf der Homepage des SSB verfügbar, erfolgen. Andere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt! Später eingehende Übernachtungswünsche können keine Berücksichtigung finden.
|
Lehrgang | Termin | Meldeschluss | Ort | Lehrgangsleiter/in |
JuBaLi J1 | 08.-09.02.2025
| Ausgebucht! Keine Anmeldung mehr möglich! | Burgstädt
| Völker |
J2 | 22.-23.11.2025 | 02.11.2025 | Leipzig | Nollau/Völker |
J3 | 06.-07.12.2025 | 16.11.2025 | Kamenz | Nollau/Völker |
Anmeldungen bitte an Sven Zeipert: E-Mail: zeipert@saechsischer-schuetzenbund.de
Meldeformular des SSB!!!
Andere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt!
Änderungen beim Erwerb und der Verlängerung von DOSB-Lizenzen & der Jugendbasislizenz
05.01.2023, SSB- Der organisierte Sport trägt eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen aller Engagierten und Aktiven, Eltern, Kinder und Jugendlichen. Er wird getragen vom Fair-Play-Gedanken, der respekt-volle Umgang miteinander steht an erster Stelle. Dazu gehört auch die Motivation, zum Schutz von insbesondere jungen Menschen mit und ohne Behinderung beizutragen und jegliche Gewalt zu vermeiden.
Dies macht der Deutsche Schützenbund (DSB) über die Ehren- und Verpflichtungsvereinbarung deutlich, in der sich BetreuerInnen mit ihrer Unterschrift verpflichten, die Privat- sowie Intimsphäre der AthletInnen und BetreuerInnen sowie ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit zu achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, auszuüben.
Darüber hinaus hat sich mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes und der damit ein-hergehenden Veränderung des § 72a im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) seit 2012 in Deutschland ein neuer Standard in der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen etabliert. Das Gesetz besagt, dass keine Personen, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, beschäftigt werden sollen, die wegen einer Straftat nach § 72a SGB VIII Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden sind.
Um den Schutz der jungen Athletinnen und Athleten gemäß des Bundeskinderschutzgesetzes zu gewährleisten, hat sich der DSB auf der Grundlage seines Präventions- und Interventionskonzepts zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt entschieden, die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (§ 30a Bundeszentralregistergesetz) für bestimmte Personengruppen festzulegen.
Vorlage zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses...
Ausbildung Jugend-Basis-Lizenz - Lehrgangsplan-
Samstag
09.00 - 09.45 Uhr Kennenlernen
09.45 - 10.30 Uhr Leitgedanken allgemein
10.45 - 12.00 Uhr Soziale Leitgedanken – Sorgfalt und Kindeswohl
12.00 - 12.30 Uhr Emotionale Leitgedanken – Emotionsregulation
12.30 - 13.30 Uhr Mittag
13.30 - 15.00 Uhr Emotionale Leitgedanken – Emotionsregulation,
Kooperation und Vertrauen
Entwicklungsstufen
15.15 - 16.45 Uhr Aufsicht und Haftung
17.00 - 18.45 Uhr Kind- und jugendgerechte Vermittlung (Praxis)
19.00 Uhr Abendessen
Sonntag
08.30 - 10.00 Uhr Pädagogik – Grundlagen des Lernens und des Lehrens
10.15 - 11.00 Uhr Didaktisches Raster
11.00 - 11.30 Uhr Imbiss
11.30 - 14.30 Uhr Kind- und jugendgerechte Vermittlung (Praxis)
14.30 - 15.00 Uhr Auswertung des Lehrganges / Prüfungsergebnisse /
Abschluss
Bemerkungen: Wir bitten die Teilnehmer für die Praxis eine Druckluftwaffe oder Lichtwaffe (Gewehr oder Pistole) mitzubringen.