Aus- und Fortbildung von Trainern, Schießsportleitern und Kampfrichtern im Sächsischen Schützenbund


Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des Sächsischen Schützenbundes für das aktuelle Sportjahr.

  • Ausbildung von Trainer/ Fachübungsleitern
  • Ausbildung von Kampfrichtern
  • Ausbildung von Schießsportleitern
  • JugendBasisLinzenz- Ausbildung
  • Fortbildung von Trainer/ Fachübungsleitern
  • Fortildung von Kampfrichtern

Um Beachtung der konkreten Ausschreibung in den einzelnen Rubriken wird gebeten.


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Für die Bewerbung zur Teilnahme am Fortbildungslehrgängen und zur Verlängerung der Lizenz ist jeder Lizenzinhaber selbst verantwortlich.

Aktuell gelten nachfolgende Fristenregelung für die Fortbildung/ Lizenzverlängerung:

 Lizenz  Fortbildungsintevall 
 Trainer C / FÜL  4 Jahre 
 Trainer B  3 Jahre 
 Trainer A  2 Jahre 
 Kampfrichter  4 Jahre 
 Schießsportleiter  unbegrenzt gültig 
 Jugendbasislizenz  unbegrenzt gültig

Die Meldung muss über das Meldeformular des SSB erfolgen!

Andere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt!


Änderungen beim Erwerb und der Verlängerung von DOSB-Lizenzen & der Jugendbasislizenz

05.01.2023, SSB- Der organisierte Sport trägt eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen aller Engagierten und Aktiven, Eltern, Kinder und Jugendlichen. Er wird getragen vom Fair-Play-Gedanken, der respekt-volle Umgang miteinander steht an erster Stelle. Dazu gehört auch die Motivation, zum Schutz von insbesondere jungen Menschen mit und ohne Behinderung beizutragen und jegliche Gewalt zu vermeiden.

Dies macht der Deutsche Schützenbund (DSB) über die Ehren- und Verpflichtungsvereinbarung deutlich, in der sich BetreuerInnen mit ihrer Unterschrift verpflichten, die Privat- sowie Intimsphäre der AthletInnen und BetreuerInnen sowie ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit zu achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, auszuüben.

Darüber hinaus hat sich mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes und der damit ein-hergehenden Veränderung des § 72a im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) seit 2012 in Deutschland ein neuer Standard in der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen etabliert. Das Gesetz besagt, dass keine Personen, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, beschäftigt werden sollen, die wegen einer Straftat nach § 72a SGB VIII Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden sind.

Um den Schutz der jungen Athletinnen und Athleten gemäß des Bundeskinderschutzgesetzes zu gewährleisten, hat sich der DSB auf der Grundlage seines Präventions- und Interventionskonzepts zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt entschieden, die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (§ 30a Bundeszentralregistergesetz) für bestimmte Personengruppen festzulegen.

Hier mehr…

Lizenzvereinbarung...

Vorlage zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses...


Neue Grundsätze zur Erste-Hilfe-Ausbildung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH) hat am 28. Januar 2015 neue Grundsätze zur Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland veröffentlicht.

Damit ist nun offiziell bestätigt, dass es ab 01.04.2015 nur noch Erste-Hilfe-Kurse mit einem Umfang von neun Lerneinheiten geben wird. Die Ausbildungsinhalte ändern sich nach Aussage der BAGEH nicht; der Kurs wurde lediglich komprimiert und didaktisch aktualisiert.

Es gab bereits einige Nachfragen diesbezüglich aus den Reihen der Landesschützenverbände, wie damit bei der Lizenzausstellung zu verfahren sei. Der DOSB hat in diesem Zusammenhang folgende Handlungsanweisung veröffentlicht.

Für die DOSB-Lizenzausbildungen ist entsprechend zu verfahren:

„Für die Erteilung der Übungsleiterin/Übungsleiter – C, Trainerin/Trainer – C und Jugendleiterin/Jugendleiter-Lizenz ist der Nachweis einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ gemäß den “Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe” der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erforderlich, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.“


Somit werden ab 01.04.2015 Ausbildungen von 9 Lerneinheiten im Rahmen der „Gemeinsamen Grundsätze zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der BAGEH für die DOSB-Lizenzausbildungen anerkannt. Der in den Rahmenrichtlinien festgeschriebene Nachweis eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses wird dadurch neu geregelt.

!!! Wir möchten unsere Mitgliedsorganisationen darauf hinweisen, dass während der nächsten zwei Jahre für die Anerkennung des Nachweises der Erste-Hilfe-Ausbildung explizit auf die Begrifflichkeit Ausbildung geachtet werden muss. Im Jahr 2013/2014 absolvierte Erste-Hilfe-Trainings (8 LE) werden für die DOSB-Lizenzausbildungen nicht anerkannt !!!

Bitte leiten Sie diese Information auch an Ihre Untergliederungen weiter, sofern Sie die Durchführung der Ausbildungsmaßnahmen an diese delegieren.

Wir bitten dies zu beachten und entsprechend umzusetzen.

Mehr dazu...

Quelle: Ziel im Visier · Deutscher Schützenbund e.V. - DSB