20. Landesschützentag des Sächsischen Schützenbundes am 21. April 2018 in Borsdorf

Fristenregelungen für den 20. Landesschützentag

Am 21. April 2018 wird der 20. Landesschützentag in Borsdorf stattfinden. Die Veröffentlichung der Offiziellen Einladung wird in der 1. Ausgabe des 2018er Jahrgangs der Sächsischen Schützenzeitung erfolgen. Damit wird die satzungsgemäße Frist gewahrt (vgl. § 14 Absatz 2 Satzung SSB).

Laut § 14. Absatz 3 haben „Die Durchführung der Delegiertenversammlung und die Einreichung von Anträgen an diese … entsprechend der Geschäftsordnung des SSB zu erfolgen.“

„Bei ausgeschriebenen Wahlen in die unter §1, Absatz 2 genannten Organe und Ausschüsse sind Anträge zur Aufnahme von Kandidaten durch die Vorsitzenden der Vereinigungen bis 4 Wochen vor der Wahlversammlung an das Präsidium des Sächsischen Schützenbundes einzureichen.“ (§ 7 Absatz 1 Geschäftsordnung SSB)

„Soweit die Form und Frist für das Einreichen von Anträgen nicht bereits durch die Satzung des SSB geregelt wird, sollten Anträge in der Regel bis mindestens 14 Tage vor Beginn der Versammlung, Tagung oder Sitzung schriftlich über die Geschäftsstelle an das Präsidium des SSB eingereicht werden.“ (§ 7 Absatz 2 Geschäftsordnung SSB)