Allgemeinen Bestimmungen zur Durchführung von Landesmeisterschaften im Sächsischen Schützenbund 2014

  • Der Wettkampf wird auf der Grundlage der Sportordnung des DSB e. V. und dem Sportprogramm des SSB durchgeführt.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Sportschützen, deren Vereinigung Mitglied im SSB ist.
  • Bei der Anmeldung am Wettkampftag sind durch einen Vertreter die Starter des Vereins anzumelden. Die Zahlung des Startgeldes regelt die jeweilige Ausschreibung.
    Startgeld ist Reuegeld
  • Jeder Starter muss am Stand den gültigen Mitglieds- und Sportausweis des SSB für das Jahr 2014 und einen amtl. Lichtbildausweis (Personalausweis/ Reisepass) zur Kontrolle bereitlegen. Schützen, die die geforderten Dokumente nicht vorweisen können, sind nicht startberechtigt!
  • Für Waffen und Munition sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
  • Sportschützen, die nicht an der Landesmeisterschaft teilnehmen möchten, sind im Meldeprotokoll zu streichen.
  • Bitte beachten Sie bei der Meldung zur Landesmeisterschaft die Regel 0.7.1 der Sportordnung, welche die Wettkampfklassen sowie Einzel- und Mannschaftsstarts regelt.
  • Vorschießen: Der Antrag auf Zulassung gemäß SpoO des DSB (Regel 0.9.4.) ist schriftlich mit Formular des Sächsischen Schützenbundes zum Meldeschluss der jeweiligen Meisterschaft zu stellen! Aktuelle Formulare sind im Internet SSB (Sportjahr 2014) verfügbar.
  • Entsprechend der Standkapazität behält sich der Ausrichter vor, in Abstimmung mit dem Sportausschuss des SSB, die Anzahl der Teilnehmer bei Notwendigkeit zu begrenzen.
  • Alle teilnehmenden Vereine erhalten eine Teilnahmebestätigung.
  • Am Wettkampfort findet eine Waffen- und Ausrüstungskontrolle entsprechend den Regeln der Sportordnung statt (ohne Kontrollaufkleber sind die Schützen nicht startberechtigt).
  • Für die Kosten der An- und Abreise sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
  • Die Sieger, Zweit- und Drittplazierten erhalten Medaillen und Urkunden.
  • Eine Siegerehrung mit Übergabe der Medaillen erfolgt am Wettkampfort und wird rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Nichtteilnahme an der Siegerehrung verfällt der Anspruch auf Medaillen und Urkunden.
  • Kampfrichter und Helfer werden durch den Ausrichter in Abstimmung mit dem Veranstalter und dem Referenten Kampfrichter eingeladen. Bei Bedarf hat jeder teilnehmende Verein einen Kampfrichter/ Helfer zur Absicherung der Landesmeisterschaft, entsprechend Sportordnung des DSB, zu stellen.
  • Die Start- und Ergebnislisten werden ggf. im Internet veröffentlicht.
  • Mit der Teilnahme am Wettkampf erkennen die Teilnehmer die Ausschreibung an und erklären sich mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten und der Veröffentlichung der Ergebnisse in Aushängen, im Internet und in den Publikationen des SSB sowie dessen Untergliederungen einverstanden.
  • Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Diese Allgemeinen Bestimmungen zur Durchführung von Landesmeisterschaften im Sächsischen Schützenbund sind Bestandteil der jeweiligen Landesmeisterschaftsausschreibung 2014.