Sehr geehrte Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder!

Frank Kupfer MdL, Präsident des Sächsischen Schützenbundes

Das Waffengesetz soll geändert werden. Schon wieder, höre ich Sie jetzt denken. Und warum das denn? Wenn ich Ihnen sage, dass die Initiative dazu aus unserem Freistaat kommt, dann ist das Verständnis sicher erst recht nicht da. Ich möchte Ihnen im Folgenden die Hintergründe erläutern.

Fakt ist, dass wir als Sportschützen kein Interesse daran haben, das legal erworbene Waffen in den Besitz von politischen Extremisten gelangen. Wir sind in der Öffentlichkeit schon anderen, meist absurden, Verdächtigungen ausgesetzt. Hier gibt es die Chance, einen Angriffspunkt abzuwehren.

Die ehemalige CDU/FDP-Regierung aus Niedersachsen hat einen Gesetzentwurf in den Bundesrat gebracht, der eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz  vor  die  Erteilung  einer  waffenrechtlichen  Erlaubnis  bzw.  bei  deren Verlängerung setzt. Die augenblicklich geltenden gesetzlichen Grundlagen gestatten den Waffenbehörden lediglich beim Bundeszentralregister  und bei der Polizei abzufragen. Nicht möglich ist, dass die  Erkenntnisse des Verfassungsschutzes den  Waffenbehörden  zur  Verfügung gestellt werden. Aus meiner Sicht ist es an der Zeit, dass dort gewonnene Erkenntnisse anderen entscheidenden Verwaltungsstellen zur Verfügung stehen. Natürlich darf dadurch der Sinn des Verfassungsschutzes, der Schutz der Verfassung und das Arbeiten im "Geheimen", nicht ausgehöhlt werden.

Die  Regelanfrage soll nach Sicht unseres sächsischen Innenministers nur ein  erster  Schritt  sein.  Sachsen möchte in  einer  darüber hinausgehenden  Initiative  fordern:  Das  Recht  der  Waffenbehörden,  bei  Erkenntnissen  über fehlende  Verfassungstreue  eine  Versagung  auszusprechen,  soll  von  einer  „Kann-Regel“  auf eine „Ist-Regel“ hochgestuft werden.

Wie ist die Situation im Freistaat? Im Sächsischen  Landesamt  für Verfassungsschutz  (LfV)  liegen aktuelle  Erkenntnisse  vor,  nach  denen  45  Personen,  die  mit  Bezug zum  Rechtsextremismus  erfasst  sind,  im  Besitz  einer  waffenrechtlichen  Erlaubnis  sind. Dieser Zustand ist nicht haltbar! Beigetragen dazu hat die gegenwärtige Rechtslage.

Es gab Versuche, zum Beispiel in Bremen, Waffenerlaubnisse  aufgrund  der Zugehörigkeit  zu  verfassungsfeindlichen  Bestrebungen zu versagen. Die Verwaltungsgerichte mussten auf Grund der Rechtslage abschlägig entscheiden.

 Welche Vorstellungen gibt es nun konkret aus dem Sächsischen Innenministerium?

"In § 5 Waffengesetz  soll  derart  geändert  werden,  dass  die  für  eine  waffenrechtliche  Erlaubnis erforderliche  Zuverlässigkeit  bei  Personen  nicht  zuzusprechen  ist,  wenn  bei  Ihnen  Tatsachen die  Annahme  rechtfertigen,  dass  sie  einzeln  oder  als  Mitglied  einer  Vereinigung  Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die 

(1) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

(2)  gegen  den  Gedanken  der  Völkerverständigung,  insbesondere  gegen  das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder

(3) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen  auswärtige  Belange  der  Bundesrepublik  Deutschland gefährden.“

Meine Forderung ist Praktikabilität in der Anwendung der neuen Regelungen. Ich will vermeiden, dass es zu zusätzlichen Hürden oder Kosten für die verfassungstreuen Sportschützen kommt. Darauf drängen wir und dazu ist in Kürze ein Gespräch mit dem Sächsischen Staatsminister des Innern und für Sport, Markus Ulbig, geplant.

Der 58. Deutsche Schützentag findet in diesem Jahr Ende April in Potsdam statt. Nach dem Ableben unseres Joseph Ambacher muss ein neuer Präsident gewählt werden. Auch die Zusammensetzung des Präsidiums des DSB wird sich nach einer grundlegenden Überarbeitung der Satzung ändern. Künftig sind sieben Vizepräsidenten zum Deutschen Schützentag zu wählen. Einer davon wird der erste Stellvertreter des Präsidenten werden. Die Verantwortung des Bundessportleiters wird ebenfalls ein Vizepräsident übernehmen. Weitere Vizepräsidenten werden die Bereiche Finanzen, Recht, Bildung, Brauchtum und Ethik erfassen. Der achte Vizepräsident Jugend wird auch weiterhin auf dem Bundesjugendtag gewählt.

Weitere Neuerungen werden die vier Säulen des Sports sein. Das sind der Spitzensport, das Sportschießen, der Bogensport sowie der Breiten- und Behindertensport. Der Bogensport soll dadurch mehr Gewicht erhalten, indem der Name offiziell in die Bezeichnung unseres Bundesverbandes aufgenommen wird. Mit dem, ebenfalls in die Satzung aufgenommenen, Namenszusatz wird sich der Deutsche Schützenbund also noch deutlicher positionieren. Zukünftig heißt der Deutscher Schützenbund dann Fachverband für Schieß- und Bogensport.

Nicht so erfreut verfolgen wir die Diskussionen um eine Beitragserhöhung beim DSB, gültig wahrscheinlich ab dem  Jahr 2015. Man spricht von 50 Cent pro Mitglied und Jahr. Mit pauschaler Kritik sollte man sich aber tunlichst zurück halten. Wir mussten schweren Herzens, aber gut und nachvollziehbar begründet, unsere Beiträge in diesem Jahr ebenfalls anheben. Wenn man jetzt das Positionspapier des Deutschen Schützenbundes zur finanziellen Zukunftssicherung liest, finden sich einige wesentliche Fakten wider, die auch der Sächsische Schützenbund seiner Argumentation zu Grunde legen musste.

Bei allem, was wir mit zu entscheiden haben, steht die Frage im Vordergrund: Wie soll der Sächsische Schützenbund in zehn Jahren dastehen? Welches Ziel haben wir und wie muss unter den Rahmenbedingungen für den Sport in Deutschland die Weichenstellung erfolgen? Es gibt also spannende Themen, über die wir diskutieren müssen. Gelegenheiten wird es dazu reichlich geben.

Beim 13. Treffen Sächsischer Schützenvereine am 03. August 2013 in Grimma OT Nerchau hoffe ich auf zahlreiche Teilnehmer trotz der Sommerferien. Das anspruchsvolle Programm des Festwochenendes finden Sie erstmals in kompakter Form in der vorliegenden Schützenzeitung. Zwei Festzelte verbunden mit einem 30m-Sky-Dach, diverse Aktionen und Attraktionen drinnen und draußen, ein umfangreiches Schießsportprogramm (u.a. 5x Wurfscheibenschießen) und die traditionellen Höhepunkte Festzug mit Vereinsvorstellung, Schützenappell und Adlerschießen zeigen schon im Vorfeld, dass sich der ausrichtende Nerchauer Schützenverein, die Stadt Grimma und auch der Sächsische Schützenbund um ein erlebnisreiches Festwochenende bemühen.

Auch beim Wochenende der Schützenvereine am 05./06. Oktober, das in diesem Jahr in die zweite Runde geht, geht es um die Zukunft des Schützenwesens. Dazu möchte ich Sie ebenfalls einladen, machen Sie wieder mit beim Wochenende der Schützenvereine. Die Anmeldung dazu läuft in Kürze auf der Homepage Ziel-im-Visier.de an. Ein Mit-Mach-Paket wird es nach Auswertung der Rückmeldungen und nach Diskussion mit den Landesverbänden in modifizierter Form geben. Ziel ist es, eine breitere Auswahl anzubieten, die überdies individuell zusammenstellbar ist.

Zum Abschluss noch zwei Bitten.

Vom 20. bis 28. April veranstaltet der Landessportbund die Umwelttage im Sport. Nutzen Sie die Chance, Ihren Verein als umweltbewussten Verein zu präsentieren. Bereits im letzten Jahr waren einige Schützenvereinigungen mit dabei und daran gilt es anzuknüpfen. Eine der fünf Prämien zwischen 500 und 1000 Euro dürfte nebenbei ein Anreiz für die Vereinskasse sein.

Die letzte Bitte geht an alle Vereine mit eigenen Vereinsgebäuden. Nur noch eine begrenzte Zeit haben Sie die Möglichkeit, einen Energieeffizienzcheck für Ihr Gebäude über den Landessportbund machen zu lassen. Der Energieeffizienzcheck wird aus Mitteln des sächsischen Umweltministeriums gefördert. Und glauben Sie mir, Einsparpotentiale lassen sich finden, oft auch ohne groß zu investieren. Es ist Ihr Geld.

Im Namen des Präsidiums des Sächsischen Schützenbundes wünsche ich uns ein weiterhin erfolgreiches Sport- und Vereinsjahr.

Mit freundlichen Schützengrüßen

Ihr

Frank Kupfer