Aktueller Stand der Arbeiten des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der Richtlinie zur Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

Hermann Winkler, MdEP

Sehr geehrter Herr Präsident Kupfer,
lieber Frank,

vielen Dank, dass Sie mir Ihre Bedenken bezüglich des Vorschlags der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie zur Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen mitgeteilt haben, die ich sehr ernst nehme.

Ich begrüße ausdrücklich das zivilgesellschaftliche Engagement der Sportschützen und möchte Sie deshalb mit den folgenden Ausführungen eingehend über den aktuellen Stand zur Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie informieren.

Ich bitte Sie jedoch zu beachten, dass zunächst der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz voraussichtlich am 14. Juli 2016 über die erarbeiteten Kompromisse abstimmen wird, so dass natürlich noch keine endgültigen Aussagen getroffen werden können. Als CDU/CSU-Gruppe haben wir versucht, den Richtlinienvorschlag im Sinne der Sportschützen zu entschärfen.

Die Überarbeitung der Richtlinie zur Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen stand bereits vor den schrecklichen Terroranschlägen auf der Agenda für diese Legislaturperiode und wurde in Folge der Attentate von der Europäischen Kommission vorgezogen. Dies impliziert einen Zusammenhang zwischen den legalen Waffenbesitzern und den jüngsten Terroranschlägen, indem die Kommission darauf verwies, dass die Richtlinie im Zuge der Anschläge überarbeitet werden müsse. Wie Sie in Ihrem Schreiben widersprachen auch die CDU/CSU-Kollegen im Ausschuss dieser Formulierung ausdrücklich. Unter keinen Umständen dürfen Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden, in Zusammenhang mit Kriminalität und Terrorismus zu stehen. In den aktuellen Kompromissvorschlägen, über die Mitte Juli abgestimmt wird, wurden die entsprechenden Passagen daher entfernt. Die CDU/CSU-Gruppe betont zusätzlich, dass die rechtmäßigen Besitzer einer Waffe durch die Richtlinie nicht für ihr gesellschaftliches Engagement bestraft werden sollten.

Auch die Inhalte des Vorschlags würden maßgeblich in Ihrem Sinne verändert, wenn die Kompromissänderungsanträge beschlossen würden.

Gemäß des Vorschlags der Europäischen Kommission sollten halbautomatische Waffen, die wie automatische Waffen aussehen, als solche deklariert werden und damit verboten werden. Die im relevanten Ausschuss tätigen Kollegen haben sich diesbezüglich in den Kompromissen darauf geeinigt, dass die Ähnlichkeit kein entscheidendes Kriterium für die Zugehörigkeit zu einer Kategorie darstellt. Dies würde bedeuten, dass halbautomatische Waffen nicht in dieselbe Kategorie wie automatische Waffen fielen, wenn die Kompromissänderungsanträge so beschlossen werden.

Der Verkauf von Waffen, einzelnen Komponenten sowie Munition im Internet soll nach den bisher gefundenen Kompromissen voraussichtlich ebenfalls möglich sein, so dass Bürgerinnen und Bürger in ländlichen Regionen vom Erwerb und Handel nicht ausgeschlossen würden.  Allerdings müsste bei einem Verkauf über das Internet garantiert werden, dass die Identität der Käufer geprüft werden könne, damit nur rechtmäßig befugte Personen in den Besitz von Waffen gelangen können.

Der Vorschlag der Kommission, die waffenrechtliche Erlaubnis auf fünf Jahre zu beschränken würde zu einem unnötigen bürokratischen Aufwand führen und ist abzulehnen. In Deutschland wird die waffenrechtliche Erlaubnis bereits überwacht und erforderlichenfalls geprüft, bzw. widerrufen. Die bürokratische Mehrbelastung, die durch eine generelle Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis auf fünf Jahre entstehen würde, ist daher nicht gerechtfertigt.

Im Hinblick auf die standardisierten medizinischen Tests, die die Europäische Kommission anstrebte und welche viele Sportschützen kritisierten, entschieden sich die Mitglieder im Ausschuss auf eine abweichende Formulierung. Im aktuellen Text der Kompromissänderungsanträge sollen die nun Mitgliedstaaten ein Überwachungssystem entwickeln, das medizinische Tests beinhalten kann bzw. sollte, aber nicht muss. Zudem sollen die Tests nicht standardisiert sein, das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten die Form der medizinischen Untersuchungen selbst gestalten können und, wenn medizinische Tests bereits Teil der Überprüfung sind, diese nicht ändern müssen.

Über diesen Vorschlag des Ausschusses wird, wie bereits erwähnt, voraussichtlich am 14. Juli 2016 abgestimmt. Es ist geplant, dass das Europäische Parlament zu Beginn der slowakischen Ratspräsidentschaft, das heißt im 2. Halbjahr des Jahres 2016, mit der Europäischen Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten in die Verhandlungen (sogenannter Trilog)  tritt.

Als CDU/CSU wollen wir der Waffenrechtsrichtlinie nur unter der Bedingung zustimmen, dass keine unnötigen zusätzlichen Belastungen für deutsche Jäger und Sportschützen entstehen. Unser Augenmerk liegt darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch hinzufügen, dass meines Erachtens die Debatte im Ministerrat deutlich weniger kompromissorientiert und in Ihrem Sinne verläuft als die Diskussionen bei uns im Europäischen Parlament. Möglicherweise würde es sich lohnen, wenn Sie ihre Interessen deutlicher gegenüber dem Bundesinnenministerium vertreten würden. Die Haltung des BMI in dieser Diskussion erscheint mir jedenfalls nicht allzu hilfreich, um im sogenannten Trilog hilfreiche Ergebnisse zu erzielen.

Mit freundlichen Grüßen,

Hermann Winkler