Vermittlungsausschuss hat getagt

Empfehlung zu umfangreichen Änderungen des Waffenrechts

Deutscher Schützenbund, Wiesbaden, 13.06.02 - Das zuletzt vom Deutschen Bundestag am 26. April 2002 neu geregelte Waffenrecht soll umfassend geändert werden. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat legte gestern eine Empfehlung vor, wonach Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, für die erstmalige Erteilung einer Schusswaffenerlaubnis auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen haben.

Die Altersgrenze für den Waffenerwerb bei Sportschützen soll von 18 auf 21 Jahre erhöht werden. Für Jäger wird die Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre angehoben. Inhabern eines Jugendjagdscheins wird eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition nicht erteilt. Sie dürfen Schusswaffen und die dafür bestimmte Munition nur für die Dauer der Ausübung der Jagd oder des Trainings im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe ohne Erlaubnis erwerben, besitzen, die Schusswaffen führen und damit schießen. Sie dürfen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

Die bislang geplante Absenkung des Mindestalters für das Schießen in Vereinen auf 10 Jahre wird rückgängig gemacht. Kinder sollen auch zukünftig erst ab 12 Jahren Zugang zum Schießsport erhalten. Allerdings sollen begabte Kinder Ausnahmegenehmigungen erhalten können. Bevor Jugendliche am Schießsport teilnehmen dürfen, soll es eine Abfrage beim Erziehungsregister geben.

"Kampfmäßiges Schießen" soll untersagt, Waffen vom Typ "Pumpgun" verboten werden.

Der komplette Text ist unter www.bundesrat.de/pr/pr141_02.html im Internet nachzulesen.