ACHTUNG!- Umweltzone Leipzig ab 01.03.2011

Ab 01.03.2011 nach Leipzig nur mit grüner Umweltplakette oder Ausnahmegenehmigung.

Ab 01.03.2011 nach Leipzig nur mit grüner Umweltplakette oder Ausnahmegenehmigung.

16.02.2011, SSB- Am 1. März 2011 tritt in Leipzig die Verordnung über die Umweltzone in Kraft. Ab diesem Datum dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette im gekennzeichneten Stadtgebiet fahren. In vielen Vereinen gibt es Fahrzeuge, die zur Absicherung des Trainings- und Wettkampfbetriebes genutzt werden, welche aber keine grüne Umweltplakette besitzen. Spätestens am 05.03.2011 bei der Anreise zum Jugendpokal auf dem Leipziger Schützenhof werden die ersten Probleme entstehen, wenn nicht die grüne Umweltplakette an der Frontscheibe klebt. Für die Landesmeisterschaft Druckluftwaffen ist keine grüne Umweltplakette notwendig, wenn die Anreise über die A 38/ B2 erfolgt und das weitere Stadtgebiet Leipzig gemieden wird. Die beiden B2- Abfahrten Markkleeberg- Seenalle und Markkleeberg- Goethesteig liegen außerhalb der Umweltzone. Spätestens an der Abfahrt Koburger Straße müssen Sie dann aber von der B 2 in Richtung Markkleeberg abfahren, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Wir danken dem Stadtsportbund Leipzig für einige kompetente Informationen zu diesem Thema.

Ein Gespräch des Stadtsportbundes Leipzig e.V. mit der Stadt Leipzig zu dieser Problematik ergab folgendes Ergebnis:

Es konnte keine generelle Ausnahmeregelung für Sportvereine und –verbände erwirkt werden, es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeregelung stellen. Diese gilt maximal bis 2014, danach sind keine Ausnahmeregelungen mehr zulässig. Ausnahmeregelungen werden nicht für jene Fahrzeuge erteilt, die um- oder nachgerüstet werden können.

Für die Erteilung einer Ausnahmeregelung an Sportvereine und –verbände gibt es drei relevante Gründe:

1. Flottenregelung ab 3 Kraftfahrzeugen
Alle Fahrzeuge müssen auf denselben Halter zugelassen sein.
Alle Fahrzeuge müssen gleicher Bauart sein (Kleinbusse oder PKW).
Der Verein schließt dann mit der Stadt Leipzig einen Vertrag ab.
Wichtig: im Vertrag verpflichtet sich der Verein, seine Fahrzeuge schrittweise an die Kriterien der Umweltzone anzupassen, dies bedeutet Um- oder Nachrüstung bzw. Erneuerung der Fahrzeuge. Sollte dies nicht erfolgen, tritt eine Vertragsstrafe in Kraft.

2. Härtefallregelung nach Punkt 3.3.5. der Umweltverordnung (Besondere Härte im Einzelfall)
Hier kann bei Vorliegen der Gemeinnützigkeit sowie besonderer finanzieller „Notlage“ und Bedürftigkeit des Vereins eine Ausnahmeregelung beantragt werden.

3. Behindertensportler
Fahrzeuge, die zum Transport behinderter Sportler mit dem Eintrag „H“, „BL“ oder „AG“ im Schwerbeschädigtenausweis dienen, erhalten generell eine Ausnahmegenehmigung. Allerdings muss der Nachweis erbracht werden, dass diese Fahrzeuge hauptsächlich zum Transport dieser behinderten Sportler verwendet werden.
Bei Sportlern mit dem Eintrag „G“ im Schwerbeschädigtenausweis erfolgt eine Einzelfallprüfung.

Die Allgemeinverfügung über Ausnahmen zur Verordnung finden Sie unter diesem Link.


Wo kann ich mich zu den Ausnahmeregelungen beraten lassen?

Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig berät zu allen Fragen rund um das Thema „Ausnahmeregelungen“ unter der Rufnummer 0341 123-3434. Es steht ein eigens hierfür eingerichtetes Team von Mitarbeitern zur Verfügung.

Kontakt
Sachgebiet Genehmigungen / AG Umweltzone
Rathaus Leutzsch 2. Etage
Georg-Schwarz-Straße 140
04179 Leipzig

Infotelefon: 0341 123-3434
Fax: 0341 123-8375
E-Mail: ausnahme.uwz@leipzig.de

Telefonzeiten
Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 18:00 Uhr
Do 13:00 - 16:00 Uhr

Öffnungszeiten
Mo Di Do und Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 18:00 Uhr
Do 13:00 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Stadt Leipzig bzw. folgen Sie einfach diesem Link.