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Gewehrschießen
Foto: Gewehrschießen

Das Sportjahr 2011 im Sächsischen Schützenbund

Mit der Abgabe einer Start- und/oder Klassenerklärung ist auch eine Änderung oder Neuausstellung des Wettkampfpasses verbunden.

Mit der Abgabe einer Start- und/oder Klassenerklärung ist auch eine Änderung oder Neuausstellung des Wettkampfpasses verbunden.

Start- und Klassenerklärungen ab dem Sportjahr 2011

Der SSB-Gesamtvorstand hat am 13.03.2010 einem Antrag des Sportausschusses zur Veränderung der Starterlaubnis ab dem Sportjahr 2011 zugestimmt. Lt. Sportordnung ist der Schütze, der am Meisterschaftssystem teilnimmt, verpflichtet, einen Wettkampfpass zu führen, aus dem die Starterlaubnis ersichtlich ist. Die Startberechtigung für andere Vereine bzw. Erklärungen nach Sportordnung des DSB, wie beispielsweise Start in einer höheren Klasse, müssen vor Beginn des Sportjahres auf Antrag des Schützen (Regel 0.7.4.4) dem Landesverband zur Bearbeitung vorliegen.
Bisher wurden die Start- und Klassenerklärungen bis 31. Dezember des laufenden Jahres für das kommende Jahr beim SSB beantragt. Die Gültigkeit der Klassenerklärung beschränkte sich auf das kommende Sportjahr, während die Starterklärungen für andere Vereine bis zur Abgabe einer neuen Starterklärung für Vereine und Disziplinen gültig waren. Das führte oft dazu, dass Schützen insbesondere bei Wechsel in eine höhere Altersklasse vergaßen, sich bei Bedarf für ihren Verein zurück zu erklären bzw. für andere Disziplinen/Vereine neu zu erklären. Um Unstimmigkeiten bei Änderung der Startberechtigung künftig zu vermeiden, beantragte der Sportausschuss des SSB:

  1. Anträge zur Änderung des Wettkampfpasses müssen bis zum 30. November des laufenden Jahres für das kommende Sportjahr beim SSB schriftlich vorliegen.
  2. Eine eingereichte Start- und/oder Klassenerklärung ist nur für das kommende Sportjahr gültig. 
  3. Der Antrag auf Änderung im Wettkampfpass wird nur bearbeitet, wenn er fristgerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und vom antragstellenden Schützen unterschrieben ist.

Diesem Antrag folgte der Gesamtvorstand mit einstimmigem Beschluss.
Die geänderten Modalitäten gelten ab dem Sportjahr 2011.




Starterklärung nach 0.7.2.1.2 der Sportordnung DSB für Meisterschaften ab Sportjahr 2011
Klassenerklärung nach 0.7.1.1.3 der Sportordnung DSB für das Sportjahr 2011
Antrag auf Vorschießen einer Meisterschaft 2011 gem. Regel 0.9.4.1.2 der Sportordnung
Antrag auf Startgenehmigung für ausländische Staatsangehörige (SSB- Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit) bei der Deutschen Meisterschaft nach Sportordnung DSB 0.7.5.1.3 für das Meisterschaftssystem (einreichen vor Beginn des Wettkampfjahres)




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