Das Sportjahr 2010 im Sächsischen Schützenbund
Sport- und Veranstaltungsprogramm des Sächsischen Schützenbundes für das Sportjahr 2010
Download des kompletten "Roten Heftes" als pdf-Datei (3,86 MB), bitte hier klicken.
Zimmerbestellung für die Deutsche Meisterschaft in München/ Hochbrück 25.06.2010, SSB- Für die Deutsche Meisterschaft- Gewehr / Pistole / Flinte/ Laufende Scheibe / Armbrust / Großkaliber-, die vom 25.08. bis 06.09.2010 auf der Olympia- Schießanlage in München (Hochbrück) stattfinden wird, besteht für qualifizierte Sportschützen des SSB wieder die Möglichkeit, Übernachtungen zum Sonderpreis innerhalb eines Kontingents des SSB zu reservieren. Zur Reservierung haben wir ein entsprechendes Formular erstellt. Formular zur Reservierung von Übernachtungen im Kontingent des SSB (pdf- Datei, 15,56 KB) oder Formular zur Reservierung von Übernachtungen im Kontingent des SSB (MS Excel 2003- Datei, 30,20 KB). Bitte den verbindlichen Abgabetermin 07.07.2010 (Posteingang Geschäftstelle) beachten.
Zeitplanänderungen Deutsche Meisterschaften 2010 München 16.06.2010, DSB- Der Zeitplan der Deutschen Meisterschaften für Gewehr, Pistole, Flinte, Laufende Scheibe und Armbrust 10 Meter, die seit etlichen Jahren auf der Olympiaschießanlage in Garching-Hochbrück stattfinden, ist vielen Teilnehmern gut bekannt, weil sich an den jährlichen Abläufen kaum etwas geändert hat. Für 2010 jedoch stehen in zwei Disziplinen erhebliche Terminänderungen an. So beginnen die Flintenschützen im Gegensatz zu den Vorjahren drei Tage früher mit ihren Wettbewerben und auch für die Teilnehmer an den Wettkämpfen mit der Großkaliberpistole haben sich geänderte Termine ergeben. Die Änderungen für die Deutschen Meisterschaften 2010 und den kompletten Zeitplan finden Sie über diesen Link.
Antrag auf Vorschießen einer Meisterschaft 2010 gem. Regel 0.9.4.1.2 der Sportordnung
Starterklärung nach 0.7.2.1.2 der Sportordnung DSB für Meisterschaften ab Sportjahr 2010
Klassenerklärung nach 0.7.1.1.3 der Sportordnung DSB für das Sportjahr 2010
Antrag auf Startgenehmigung für ausländische Staatsangehörige (SSB- Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit) bei der Deutschen Meisterschaft nach Sportordnung DSB 0.7.5.1.3 für das Meisterschaftssystem (einreichen vor Beginn des Wettkampfjahres)
Wettkampfklassen und Beitragsordnung für das Sport- und Wettkampfjahr 01.01.2012-31.12.2012
(Beschluss des 15. Landesschützentages vom 17. April 2010)
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Klasse lt.
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Mitgliedsbeitrag 2012(4)
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Sportordnung
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Geburtsdatum |
Altersklasse
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Alter
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bei Mit-gliedschaft im Landes-sportbund Sachsen
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ohne Mit-gliedschaft im Landes-sportbund Sachsen
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01.01.2002 und jünger
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Schülerklasse C (1)
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unter 11
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8,50 €
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11,00 €
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22,23
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01.01.2000-31.12.2001
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Schülerklasse B (2)
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11-12
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8,50 €
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11,00 €
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20,21
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01.01.1998-31.12.1999
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Schülerklasse A (2)
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13-14
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8,50 €
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11,00 €
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20,21
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01.01.1998 und jünger
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Schülerklasse (3)
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bis 14
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8,50 €
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11,00 €
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30,31
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01.01.1996-31.12.1997
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Jugendklasse |
15-16
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8,50 €
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11,00 €
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42,43
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01.01.1994-31.12.1995
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Juniorenklasse B
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17-18
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8,50 €
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11,00 €
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40,41
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01.01.1992-31.12.1993
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Juniorenklasse A
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19-20
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9,50 €
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12,50 €
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10
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01.01.1967-31.12.1991
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Schützenklasse
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21-45
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13,50 €
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19,50 €
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11
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01.01.1967-31.12.1991
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Damenklasse
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21-45
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13,50 €
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19,50 €
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50
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01.01.1957-31.12.1966
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Altersklasse |
46-55
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13,50 €
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19,50 €
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51
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01.01.1957-31.12.1966
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Damenaltersklasse
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46-55
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13,50 €
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19,50 €
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60
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31.12.1956 und älter
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Senioren (5) |
ab 56
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13,50 €
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19,50 €
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61
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31.12.1956 und älter
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Seniorinnen (5)
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ab 56
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13,50 €
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19,50 €
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(1) Schülerklasse für Bogenwettbewerbe auf LFV- Ebene
(2) Schülerklasse für Bogenwettbewerbe auf DSB- Ebene
(3) Altersregelung entsprechend WaffG
(4) Differenzierung des Mitgliedsbeitrages bei Vereinen, die im Rahmen der Mitgliederjahresmeldung des SSB die LSBS- Mitgliedschaft nachweisen bzw. bereits nachgewiesen haben.
(5) Beim Auflageschießen lt. Teil 9 der Sportordnung des DSB wird nochmals in die Klassen Senioren/Innen A (56-65 Jahre), Senioren/Innen (66-71 Jahre) und Senioren/Innen C (ab 72 Jahre) unterteilt.
Anmerkungen:
- Der angegebene Mitgliederbeitrag wird durch die Delegiertenversammlung (Landesschützentag) entsprechend § 12 Abs. 1 der Satzung des SSB festgelegt.
- Es wird immer ein Jahresbeitrag je Mitglied erhoben. Eine Splittung des Beitrages auf verschiedene Monate/Quartale ist nicht möglich. Grundlage für die Erhebung des Beitrages ist die Bestandsmeldung der Vereinigungen zum 05.01. des laufenden Jahres (§ 12 Abs. 2 Satzung des SSB) bzw. die laufenden Aktualisierungen durch die Mitgliedermeldungen (Neuaufnahmen) der Vereine (§ 12 Absatz 4 Satzung des SSB).
- Im Jahresverlauf auftretende Veränderungen des Mitgliederbestandes des Vereins (Ausscheiden, Neuaufnahmen) sind mittels Formular (namentliche Meldung) innerhalb von 4 Wochen dem SSB mitzuteilen (§ 12 Absatz 4 Satzung des SSB). Für mittelbare Mitglieder, die im laufenden Jahr ein- oder austreten, ist der volle Beitrag zu zahlen (Jahresbeitrag).
- Im Mitgliedsbeitrag ist der Versicherungsschutz entsprechend Rahmenvertrag des SSB beinhaltet.
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