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Trainer
Foto: Trainer

Überblick über die Versicherungsleistungen aus der Rahmenvereinbarung zur Haftpflicht- und Unfallversicherung und Zusatzangebote für die Mitglieder des SSB

1. Rahmenversicherungsvereinbarung

Leitfaden
zur Erläuterung des bestehenden und angebotenen Versicherungsschutzes
seitens der Gothaer Versicherungsbank VVaG
für den Sächsischen Schützenbund e.V.,
dessen angeschlossenen Unterverbänden und Vereinen

Rahmenvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung
Zwischen der Gothaer Versicherungsbank VVaG und dem Sächsischen Schützenbund e.V. wurde ein Rahmenvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung im Namen und für die Rechnung der angeschlossenen Unterverbände, Vereine und deren Mitglieder abgeschlossen.
Die nachfolgenden Ausführungen zu den bestehenden Rahmenverträgen bezüglich der Haftpflicht- und Unfallversicherung zwischen der Gothaer Versicherungsbank VVaG und dem Sächsischen Schützenbund e.V. stellen nur einen Leitfaden zur Erläuterung des Versicherungsschutzes dar. Der Leitfaden ist in Zusammenhang mit den Versicherungsbedingungen zu sehen, die jedem Verein gerne zur Verfügung gestellt werden können.


Rahmenvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung
I Grundsätzliches zur Haftpflicht
Haftpflicht-Versicherung – Warum ?
Welchen Schutz bietet die HF– Versicherung ?
Welcher Art können Schäden sein ?
II Materieller Inhalt der Rahmenverträge
1. Haftpflicht-Versicherung
· Versicherungsgegenstand
· Versicherte Personen
· Mitversicherte Wagnisse
· Erweiterungen gegenüber den Allgemeinen Haftpflicht-Versicherungsbedingungen
· Deckungssummen
2. Unfall-Versicherung
· Der Unfallbegriff
· Versicherungsumfang
· Versicherte Personen
· Versicherungsleistungen


Grundsätzliches zur Haftpflicht

Haftpflicht-Versicherung - Warum ?

Der Vorstand eines Vereines haftet persönlich für die Gefahren aus Tun und Unterlassen seiner selbst, der Mitglieder des Vorstandes, der Vereinsmitglieder im Interesse des Vereins und der Angestellten im dienstlichem Interesse in unbegrenzter Höhe.
Die Ersatzpflicht ergibt sich aus den §§ 823 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden  Schadens verpflichtet.“
Welchen Schutz bietet die Haftpflichtversicherung ?
Kommt es zu einer Schadenersatzforderung, können diese für den Verursacher mit unangenehmen und zeitraubenden rechtlichen Auseinandersetzungen verbunden sein. Ganz besonders dann, wenn der Geschädigte unberechtigte oder zu hohe Ansprüche stellt und dabei mit gerichtlichen Schritten droht. Die Haftpflichtversicherung übernimmt hier eine Doppelfunktion. Aufgabe der Gothaer Versicherung ist es daher zu prüfen, ob und in welcher Höhe im Rahmen des Versicherungsvertrages für den Versicherten eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Sind die Forderungen zu hoch oder unberechtigt, wehrt die Gothaer die Ansprüche ab, ggf. auch vor Gericht. Sind die Forderungen berechtigt, leistet die Gothaer Versicherungsbank Schadenersatz im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen.
Welcher Art können versicherte Schäden sein ?

  • Personenschäden. Als Personenschäden bezeichnet man den Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsbeeinträchtigung eines Menschen und die finanziellen Folgen, die daraus entstehen können; beispielsweise: Arzt- und Krankenhauskosten; Aufwendungen für beruflichen Umschulungen; Rentenzahlung für Verletzte, Witwen, und Waisen; Regressforderungen von Sozialversicherungen; Schmerzensgeld etc.
  • Sachschäden.  Zu Sachschäden zählt die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen; beispielsweise Wiederbeschaffungskosten, Regressansprüche von Sachversicherern, Wertminderung etc.


Materieller Inhalt der Rahmenverträge

1. Haftpflicht-Versicherung

Versicherungsgegenstand
Die Versicherung umfasst nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen die gesetzliche Haftpflicht
  1. des Sächsischen Schützenbundes e.V. (SSB) aus seiner Verbandsarbeit
  2. der Unterverbände des SSB sowie
  3. der den Unterverbänden des SSB angeschlossenen Vereinen aus deren Vereinstätigkeit

Versicherte Personen
Versichert ist die persönliche und gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aller

  1. Mitglieder der Vorstände, erweiterten Vorstände, Ausschüsse, Referenten, Trainer, sowie des hauptamtlichen Personals, des SSB oder der Unterverbände und deren angeschlossenen Vereinen.
  2. sonstigen Mitglieder der angeschlossenen Vereine, die von diesen nach den Bestimmungen der Satzung des SSB ordnungsgemäß gemeldet wurden, einschließlich der jugendlichen Mitglieder.
  3. Gäste, des SSB, dessen Unterverbänden und Vereinen für die Dauer des Aufenthaltes auf Schießständen und Schießanlagen zum Zwecke des Schießens sowie beim Schießen selbst (Tagesversicherungsscheine!).
  4. Personen, die durch Arbeitsvertrag beauftragt wurden, für Ansprüche, die gegen sie aus Anlass der Ausführung dieser Verrichtung erhoben werden in dieser Ihrer Eigenschaft.

Grundsätzlich gilt, dass nur solchen Unterverbänden, Vereinen und Mitgliedern Versicherungsschutz gewährt wird, für die der festgelegte Versicherungsbeitrag entrichtet wurde.
Wichtig Gäste, die sich an Schießwettbewerben beteiligen oder sich zum Zwecke des Schießens auf Schießanlagen aufhalten, erhalten den gebotenen Versicherungsschutz im Haftpflichtbereich durch Lösen der Gäste-Versicherungskarte.

Mitversicherte Wagnisse
Im Rahmen des bestehenden Vertrages ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung

  1. von gewöhnlichen, satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsveranstaltungen, wie z.B. Tagungen, Mitgliederversammlungen, Vereinsfeste, allen schießsportlichen Veranstaltungen, insbesondere aus der Durchführung von Schießwettbewerben, Vereinsschießen aller Art, einschließlich dem
    Aufbau, der Unterhaltung und dem Abbau von Zelten oder anderen sogenannten >>mobilen<< Obenbauten, in denen die Schießstände oder die Aufsicht/Auswertung und dergleichen untergebracht werden;
  2. allen sonstigen internen und öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Faschingsbälle, Sommerfeste, Gartenfeste, Weihnachtsfeste, Kinderfeste);
  3. von Schützenfesten, Fahnenweihen, Jubiläumsveranstaltungen, Volksfesten mit Aufbau, Unterhaltung, Betrieb und Abbau von Festzelten, Theateraufführungen, Konzerten (auch einer Disco-Veranstaltung), wenn und soweit der Verband oder der Verein der Veranstalter ist.
    Ausgenommen sind Rock- und Pop-Konzerte sowie Veranstaltungen mit gleichem Charakter (siehe hierzu auch Teil F im blauen Versicherungsheft).
  4. von Umzügen wie Schützenumzügen, Festumzügen, Kirchenumzügen, Faschingsumzügen und dergleichen.
  5. aus dem Führen und dem Betrieb von Gaststätten in Vereinsheimen durch die Vereine in eigener Regie, auch dann wenn Speisen und Getränke an vereinsfremde Personen ausgegeben werden.
  6. aus dem erlaubten Besitz und der zugelassenen Verwendung aller nach der Sportordnung des SSB zulässigen Sportwaffen und -geräte.
  7. aus dem genehmigten Besitz und der zugelassenen Verwendung von Böllern, Schallkanonen, Salutgewehren u. dgl.
  8. aus dem Besitz, der Unterhaltung und dem Betrieb der verbands/ vereinseigenen Schießanlage, sowie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken Gebäuden oder Räumlichkeiten - auch Zelten - die ausschließlich Verbands-/Vereinszwecken dienen, sowie von Verbands/Vereinsschießständen einschließlich behelfsmäßigen Schießständen. Eingeschlossen gilt die gesetzliche Haftpflicht aus baulicher Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteigen und Fahrbahnen.
  9. als Bauherr und/oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabarbeiten) auf den versicherten Grundstücken.
  10. aus der Teilnahme an Veranstaltungen fremder Vereine, Verbände, Organisationen usw., wenn die Verbände oder Vereine offiziell dazu eingeladen wurden.
  11. aus der Durchführung von jugendbetreuerischen Maßnahmen (z.B. Zeltlager, Ausflügen mit Jugendlichen und dergl.) auch dann, wenn verbands- bzw. vereinsfremde Jugendliche teilnehmen.  Für die dem SSB nicht gemeldeten Jugendlichen selbst besteht kein Versicherungsschutz.

Erweiterungen gegenüber den Allgemeinen Haftpflicht-Versicherungsbedingungen
Eingeschlossen sind abweichend von den Allgemeinen Haftpflicht-Versicherungsbedingungen (AHB) Haftpflichtansprüche der

  1. Unterverbände und Vereine gegen ihre übergeordneten Verbände sowie der Verbände und der Vereine untereinander.
  2. der Mitglieder der Vorstände, der Unterverbände sowie der Vereine untereinander
  3. der Mitglieder der Vorstände/Vereine gegen den jeweiligen eigenen Verband/Verein, auch untereinander, sofern das geschädigte Mitglied die Schadenursache nicht grobfahrlässig selbst zu vertreten bzw. mitzuvertreten hat.
  4. die übrigen Vereinsmitglieder untereinander, wenn die Schadenzufügung anlässlich einer versicherten Betätigung erfolgte.
  5. der Mitglieder von Vereinen gegen den Verein. Ausgeschlossen von der Versicherung sind Haftpflichtansprüche der Vereine gegen die eigenen Mitglieder.
  6. Eingeschlossen ist abweichend zu § 4 I Ziffer 1 AHB die gesetzliche Haftpflicht aufgrund  mietvertraglicher Vereinbarungen (Miet-, Nutzungs-, Mitbenutzungs-, Gestattungs- und Pachtverträge) übernommen wurde. Dies gilt insbesondere bei Mitbenutzung von Schießstätten der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehr etc.) sowie der Benutzung öffentlicher Sporthallen für erlaubte Wettkämpfe und Ausgleichssport.
  7. Eingeschlossen ist abweichend von § 4 I Ziffer 1 und 6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden an fremden Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten und deren Einrichtungen sowie fremden Vereinsanlagen - nicht Zelten und deren Einrichtungen - sofern diese für satzungsmäßige oder sonst mitversicherte Zwecke genutzt bzw. benutzt wurden.


Unfall-Versicherung

Der Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich, von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Versicherungsumfang
Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe der Vertragsgrundlagen auf alle Unfälle, die versicherte Personen anlässlich ihrer Tätigkeit im Interesse und für Zwecke des SSB der Unterverbände und Vereine erleiden können. Dabei gelten die zur Haftpflicht-Versicherung gem. Abschnitt I. Teile C) bis F) vereinbarten Bedingungen, Erweiterungen und Ausschlüsse sinngemäß, soweit diese auf eine Unfall-Versicherung anwendbar sind und die dem Versicherungsschutz zugrunde liegenden Bedingungen dem nicht entgegenstehen. Maßgeblich sind die in der Haftpflicht-Versicherung  versicherten Tätigkeiten.
Versicherte Personen
Versichert gelten alle unter der Haftpflicht-Versicherung bezeichneten Personen für die ein Versicherungsbeitrag entrichtet wurde.
Wichtig Gäste, die sich an Schießwettbewerben beteiligen oder sich zum Zwecke des Schießens auf Schießanlagen aufhalten, erhalten den gebotenen Versicherungsschutz im Unfallbereich nur durch Lösen der Gäste-Versicherungskarte.
Versicherungsleistungen
Die Versicherungssummen betragen je versicherte Person 
10.000,00 Euro für den Todesfall
100.000,00 Euro für den Invaliditätsfall
1.000,00 Euro für kosmetische Operationen
3.000,00 Euro für Bergungskosten
Die Höhe der Entschädigung im Invaliditätsfall wird grundsätzlich nach der in §7 I.(2) AUB 88 enthaltenen Gliedertaxe ermittelt.


2. Deckungssummen

Die maximalen Deckungssummen betragen, sofern nicht anderes vereinbart ist, je Schadenereignis

2.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
2.000.000,00 Euro je geschädigter Person
50.000,00 Euro für Vermögensschäden

Die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres bleibt auf das Zweifache dieser Deckungssummen begrenzt.
Für Teile der angegebenen Deckungserweiterungen sind Sublimits der oben genannten Deckungssumme vereinbart


3. Zusatzangebote für Mitglieder des Sächsischen Schützenbundes

Für die Mitgliedsvereine des Sächsischen Schützenbundes bestehen Rahmenvereinbarungen zur Sportwaffen-Versicherung, Inhaltsversicherung für Vereinsheime und Zusatz-Haftpflichtversicherung für das Schießen mit Böller- und Modelkanonen.
In Zusammenarbeit mit dem Versicherungskontor Weber und den Erfahrungen des Sächsischen Schützenbundes wurden diese Rahmenvereinbarungen konzipiert und speziell auf die Belange sächsischer Sportschützen zugeschnitten. Die entsprechenden Antragsformulare mit einigen weitergehenden Informationen können über die Geschäftsstelle des Sächsischen Schützenbundes angefordert werden.
Die Rahmenvereinbarungen gelten ausschließlich für die Mitgliedsvereinigungen des Sächsischen Schützenbundes und bilden mit dem Rahmenvertrag zur Haftpflicht– und Unfallversicherung ein bedarfsgerechtes Versicherungspaket für Schützenvereine und deren Mitglieder.

Rahmenvereinbarungen für Mitgliedsvereinigungen des Sächsischen Schützenbundes

  1. Sportwaffen-Versicherung
  2. Inhaltsversicherung für Vereinsheime
  3. Zusatz-Haftpflichtversicherung für das Schießen mit Böller- und Modelkanonen


1. Rahmenvereinbarung Vereinsheime
Den Mitgliedsvereinen des Sächsischen Schützenbundes e.V.  bieten wir Versicherungsschutz für den Inhalt der Vereinsheime gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl/Raub/Vandalismus, Sturm und Hagel. Als Inhalt gilt die Einrichtung ohne Waffen. Wertgegenstände wie z.B. Pokale aus Edelmetall und Schützenketten mit einem Gesamtwert bis DM 3.000,- gelten unter Verschluss mitversichert.
Voraussetzungen für die Versicherbarkeit sind:
Die Außenwände der Gebäude sind überwiegend aus Stein gemauert.
Die Dacheindeckung besteht nicht aus Holz, Ried, Schilf oder Stroh.
Die Zylinderschlösser der Außen- bzw. Abschlusstüren des Risikos sind bündig mit dem Türblatt montiert. Ist dies nicht der Fall, so sind die Schlösser unverzüglich gegen Schlösser der vorgenannten Art auszutauschen und/oder Sicherheitsbeschläge/-rosetten anzubringen.
Innerhalb 10 m Entfernung befinden sich keine Betriebe, Geschäfte und Läger, die eine besondere Gefahr für die Feuerversicherung darstellen (z.B. Hotels, Gaststätten, Bars, Diskotheken).
Der Beitragssatz beträgt 13 %o der Versicherungssumme, mindestens jedoch DM 180,-. Je Schaden gilt ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens DM 100,- vereinbart.
Diese Vereinbarung ist in Verbindung mit dem Antrag Vertragsgrundlage.

2. Rahmenvertrag für die Mitgliedsvereine des Sächsischen Schützenbundes zur Sportwaffenversicherung
Die Versicherung erfolgt zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
01. Vertragsgrundlage
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Sportwaffen ohne Zubehör , Fassung 1987, einschließlich „Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung von Sportwaffen.
02. Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Sportwaffen.
Der Versicherer haftet für Verlust, Zerstörung und Beschädigung der versicherten Gegenstände.
Versichert ist ferner die Aufbewahrung der versicherten Gegenstände in der Wohnung, in Sportstätten, auf Schießständen, in Hotels usw., sowie die Mitführung bei nationalen und internationalen Wettkämpfen und auf Reisen, auf Fahrten oder Gängen und schließlich die Beförderung durch Dritte (Bahn, Post, Luft, Schifffahrt).
Versicherungswert ist der Neuwert nach den bei Eintritt des Schadens geltenden Preisen. Ist der Zeitwert niedriger als 50% des Neuwertes, gilt als Versicherungswert der Zeitwert. Wertnachweise werden benötigt bei der Versicherung von Waffen mit einem Einzelwert von DM 10.000 und mehr.
Geltungsbereich: Weltgeltung
Der Beitragssatz beträgt 0,75 % vom Neuwert pro Jahr. Der Mindestbeitrag beträgt 75,- DM zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer (z.Zt. 15%).
Die vereinbarte Vertragsdauer beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

3. Zusatzvertrag für das Verschießen von Geschossen mit Böller und  Modellkanonen
Zusatzdeckung zu dem bei der Gothaer Versicherungsbank VVaG  bestehenden Haftpflicht-Rahmenvertrag 56.175.502114 des Sächsischen Schützenbundes e.V.
Für den Mitgliedsverein ...
Vertragsbeginn ...
Vertragende ...
Den Mitgliedsvereinen des Sächsischen Schützenbundes wird in Ergänzung der nach der Sportordnung zulässigen Sportwaffen Versicherungsschutz geboten für den erlaubten Besitz und Verwendung von  Böller und  Modellkanonen mit amtlichen Beschusszeichen.
Voraussetzung ist:
Bei den Waffen handelt es sich um  für das Verschießen von Geschossen zugelassene Kanonen.
Die Ausübung des Schießsportes (Übungsschießen, Wettkampf) erfolgt ausschließlich auf dafür behördlich zugelassenen Schießplätzen bei genehmigten Veranstaltungen..
Der Jahresbeitrag für diesen Versicherungsschutz beläuft sich auf  247,70 DM einschließlich Versicherungssteuer.



Versicherungskontor Meinhardt   Versicherungskontor Meinhardt

Versicherung - Vorsorge - Vermögen

Anschrift:Bahnhofstraße 18, 65185 Wiesbaden
Telefon:0611 / 88 0 44 22 0
Fax:0611 / 88 0 44 22 2
E-Mail:klaus-meinhardt@gothaer.de
Web:http://www.vk-meinhardt.de





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