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Adlerschießen
Foto: Adlerschießen

Versicherungsleistungen für Vereinigungen und Mitglieder des Sächsischen Schützenbundes



Versicherungsleistungen für Vereinigungen und Mitglieder des Sächsischen Schützenbundes zum 01.04.2003 angepasst

Im § 27 (Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten) Absatz 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11. Oktober 2002 werden durch den Gesetzgeber neue Deckungssummen für den Betreiber einer Schießstätte festgelegt. Im Gesetzestext heißt es: „Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie gegen Unfall in Höhe von mindestens 10 000 Euro für den Todesfall und mindestens 100 000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist.“

Der Sächsische Schützenbund hat in Zusammenarbeit mit dem Versicherungskontor Weber, Wiesbaden, den Rahmenversicherungsvertrag mit der Gothaer Allgemeinen Versicherungs AG überarbeitet. Im Ergebnis konnte erreicht werden, dass alle Forderungen des WaffRNeuRegG für die unmittelbaren und mittelbaren Mitglieder des Sächsischen Schützenbundes erfüllt werden. Ab 01.04.2003 gelten demnach nachfolgende Deckungssummen:

 Haftpflicht- Versicherung (Nr. 56175502114)  Unfall- Versicherung (Nr. 56175502115)
 pauschal Sachschäden 2.000.000,00 €  Unfall- Tod   10.000,00 €
 pauschal Personenschäden 2.000.000,00 €  Invalidität   100.000,00 €
 je Person   2.000.000,00 €  kosmetische Operationen 1.000,00 €
 Vermögensschäden  50.000,00 €  Bergungskosten  3.000,00 €

In den nächsten Tagen wird der Schriftsatz des kompletten Rahmenversicherungsvertrages zwischen der Gothaer Allgemeinen Versicherungs AG und dem Sächsischen überarbeitet und alle Ergänzungen der letzten Jahre sowie die aktuellen Deckungssummen eingefügt. Sobald dieser vorliegt, werden wir den Schriftsatz des Rahmenversicherungsvertrages auf unserer Homepage zum Download bereitstellen.

Leider war es uns trotz intensiven Bemühens nicht möglich, die Veränderungen im Versicherungsvertrag ohne Änderung des Beitragssatzes herbeizuführen. Allerdings wies Landesschatzmeister U. Penz bereits zur Gesamtvorstandssitzung des Sächsischen Schützenbundes am 29.03.2003 in Belgern darauf hin, dass daraus in diesem Jahr keine Mehrbelastungen für die Mitglieder des Sächsischen Schützenbundes entstehen werden. Die zusätzlichen Kosten wurden mittels Umschichtung in der Haushaltsplanung 2003 berücksichtigt.

Anmerkung:
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Rahmenvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung nur eine Basisversicherung der Mitglieder des Sächsischen Schützenbundes darstellt und nicht von einer weiterreichenden persönlichen Absicherung entbindet.




Rahmenvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung für den Sächsischen Schützenbund e.V.- *.pdf- Datei (ca. 130,66 kB)

Zum Download hier klicken.

Assekuranz Meinhardt   Assekuranz Meinhardt

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