Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

Günter R. J. Plügge, Vizepräsident des SSB

Günter R. J. Plügge, Vizepräsident des SSB

das Olympia-Jahr 2008 lässt die Herzen unserer Schützen in der Hoffnung auf höchste Leistungen und Ergebnisse der deutschen Sportschützen bei den Olympischen Spielen in Peking „höher“ schlagen. Diese vor großen Wettkämpfen im Sport typische Erregung in Erwartung auf Hervorragendes, die nicht nur die aktiven Schützen des Deutschen Schützenbundes erfasst, wird sich noch bis zum „Sportschießenfieber“ steigern, je näher wir dem Monat August mit seinen turbulenten Wochen der Olympischen Sommerspiele kommen werden. Dann möge sich im fernen Asien und trotz ungewohnter klimatischer Gegebenheiten ein hartes Stück Arbeit für unsere Olympiateilnehmer, Trainer und Sportfunktionäre, eine auf hohem Leistungsniveau beruhende Zuversicht sowie der entflammte Siegeswille in der Zielstellung auf großartige Erfolge und olympisches Edelmetall verwirklichen.

Bis wir jedoch mit Bangen und Zittern vor dem Bildschirm des Fernsehgerätes die Wettkämpfe und Resultate unserer Sportschützen in der größten internationalen Sportarena verfolgen können, werden in den kommenden Monaten die Medien allgemein auch wieder die brisante Thematik über das Doping eindringlicher zur Sprache bringen. Dabei wird u. a. auch das Problem verdeutlicht werden, dass sich die Steigerung der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Sportlers durch die Anwendung bzw. Einnahme verbotener Reizmittel trotz spezieller und aufwendiger Laboruntersuchungen nicht immer zweifelsfrei nachweisen lässt. Diese latente Gefahr droht der sportlichen Moral und bedroht die Grundwerte des Sports durch die schwarzen Scharfe der Sportmedizin, die ihr kriminelles Treiben für den Gebrauch von vermeintlich unerkennbarer Anregungsmitteln bei den verführten bzw. bereitwilligen Unsportlern immer raffinierter einsetzen. Allein diese Tatsache lässt leider Vermutungen und Zweifel über das „saubere“ Zustandekommen von Höchstleistungen der Wettkämpfer aufkommen.

Um den frevlerischen Machenschaften und unfairen Täuschungen entgegenwirken zu können, lassen die internationalen und nationalen Anti-Doping-Instanzen intensiv nach Möglichkeiten von wissenschaftlichen Methoden des Nachweises von Doping-Mitteln forschen. So finden die neuesten Erkenntnisse über die Doping-Mittel, das Dopingkontrollverfahren sowie die Dopingbekämpfung des World-Anti-Doping Code der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) als Vorgaben, Änderungen und Ergänzungen – besonders in die Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden - auch regelmäßig ihren Eingang in das Anti-Doping-Regelwerk der Stiftung Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA-CODE).

Diese Änderungen veranlassen nunmehr auch stets eine Aktualisierung der Satzung des Deutschen Schützenbundes sowie der Satzungen seiner unmittelbaren Mitglieder - der zwanzig Landesschützenverbände. Der DSB und ebenso etliche Landesverbände laufen dabei indessen quasi dem aktuellen Stand des Anti-Doping-Regelwerks „hinterher“, da jene ihre Delegiertenversammlung im Abstand von zwei Jahren durchführen und somit erst dann die entsprechende Satzungsänderung veranlassen können – so auch der Sächsische Schützenbund. Obwohl im so genannten Zwischenjahr der jeweilige  Gesamtvorstand seine satzungsgemäße Befugnis ausübt und das neueste Anti-Doping-Regelwerk zur Anwendung für die Mitglieder des DSB oder Landesschützenverbandes beschließt, muss doch der ordentliche Rechtsgang im Prozedere der Delegiertenversammlung eines Schützentages vollzogen bzw. nachgeholt werden. Genau diese Aufgabe steht u. a. auf dem Programm des 15. Sächsischen Landesschützentages am 12. April 2008 in Burgstädt.

Inzwischen hat die Geschäftsstelle des SSB fristgemäß alle Mitgliedsvereinigungen mit der direkten Zustellung der offiziellen Einladung auch den Entwurf der angestrebten Satzungsänderung ausgereicht. Damit wurden alle Schützenvereine rechtzeitig über den Umfang, die Art und den Inhalt der Änderung bzw. Ergänzung der Satzung des Sächsischen Schützenbundes informiert. Wenngleich auch das Anliegen keine schwerwiegende Substanzveränderung der vorliegenden Satzung darstellt, muss doch das Verfahren ordnungsgemäß im Sinne der ersuchten Beschlussfassung durch die Delegiertenversammlung sowie der zu beantragenden Genehmigung durch das zuständige Registergericht durchgeführt werden.

Der Antrag an die Delegiertenversammlung beinhaltet eine zu beschließende Änderung der Satzung im § 3 (Tätigkeitsgrundsätze und Gemeinnützigkeit) hinsichtlich der o. g. Thematik zum NADA- Code und eine zu beschließende Ergänzung der Satzung im § 14 (Delegiertenversammlung).
Die Delegierten des 14. Landesschützentages in Hoyerswerda haben bereits mit ihrem Votum vom 8. April 2006 als Ergänzung im § 14 einer weiteren Art der Einberufung und Einladung zur Delegiertenversammlung durch die Möglichkeit der Veröffentlichung zugestimmt. Das Registergericht Leipzig fordert jedoch dazu die Einfügung einer Angabe zum eindeutigen Bezugsort der Veröffentlichung. An dieser Stelle erinnere ich an meinen Beitrag auf der Seite 20 in der SSZ Nr. 5/2006. In jener Mitteilung stellte ich die Zusammenhänge dar, welche die Notwendigkeit eines erneuten Beschlusses durch eine Delegiertenversammlung begründen.
Die gerichtlich angemahnte Herstellung der Ordnungsmäßigkeit besteht nunmehr darin, dass wir dem Beschluss der Delegierten aus dem Jahre 2006 einen Quellenhinweis mit den Worten  „in der Sächsischen Schützenzeitung“  hinzusetzen. Die gewünschte Genauigkeit würde damit erreicht werden.

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder, mit diesen schlicht sachlichen Informationen zum 15. Landesschützentag unseres Schützenbundes möchte ich mich bei Ihnen als die Leser des editorialen Kolumnentitels „Das offizielle Wort“ nach meinem 14-jähriigen Wirken als Schreiber über verschiedene Themen des aktuellen Schützengeschehens oder Belange des Schützenwesens, wobei ich die Schützenfreunde vermutlich allzu oft mit meiner persönlichen Sicht und Auffassung zu den Dingen oder Problemen traktierte, sowie im Ehrenamt als Vizepräsident des Sächsischen Schützenbundes herzlich verabschieden.
Hinsichtlich meiner schriftlichen Beiträge möchte ich letztlich eine alte Weisheit aussprechen:
„Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr“ (Laotse, vor 2.500 Jahren).
Bezüglich meines funktionellen Auftrages im Präsidium äußere ich mich mit den Worten:
„Die Pflicht sehen und nicht tun, ist Mangel an Mut“ (Konfuzius, vor 2.500 Jahren).
Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei den vielen Schützenschwestern und Schützenbrüdern freundlichst bedanken, die mich während meiner Tätigkeit im Präsidium des Sächsischen Schützenbundes hilfreich, wohl wollend und kameradschaftlich unterstützten.
Unpathetisch möchte ich sagen: Das war es !

Ich wünsche Ihnen weiterhin Freude, Wohlergehen, Kameradschaft, Erfolge und Anerkennung im Schützenleben im Sinne der Wahrung von Brauchtum, Hobby und Sport.

Ich grüße Sie in Verbundenheit und herzlich mit Schützengruß

Günter R.J. Plügge, Vizepräsident des Sächsischen Schützenbundes