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Schützenumzug
Foto: Schützenumzug

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Ehrenurkunde des Sächsischen Schützenbundes neu aufgelegt
24.08.2011, SSB- In der Ehrungsordnung unter Punkt II.1 wird die Ehrenurkunde des Sächsischen Schützenbundes als Auszeichnung genannt. Mit dieser Urkunde können besondere zu ehrende Leistungen oder Ereignisse bei der Entwicklung des SSB für dessen Mitglieder und für Personen des öffentlichen Lebens gewürdigt werden. Vorschlagsberechtigt für diese Auszeichnung sind der Vorstand des Vereines bzw. eines Sportschützenkreises, der Ehrungsausschuss, Gesamtvorstand sowie das  Präsidium des SSB. Die Beantragung einer Ehrenurkunde ist zeitlich unabhängig möglich. Die Verleihung erfolgt durch einen Kreisschützenmeister im Auftrage des Präsidiums des SSB. Der Altbestand an Ehrenurkunden war aufgebraucht, so dass das Präsidium bereits zu Beginn des Jahres neue Ehrenurkunden in Auftrag gegeben hat. Die bisherige Ehrenurkunde im Format A3 war nur sehr umständlich zu verarbeiten, so dass eine Umstellung auf das Format A4 festgelegt wurde. Nunmehr liegt die aufwendig in Vollfarbe gestaltete Ehrenurkunde vor und kann ab sofort zur Auszeichnung/ Ehrung verwendet bzw. angefordert werden. Für eine Ehrenurkunde des Sächsischen Schützenbundes wurden Kosten in Höhe von 10,00 € lt. Beschluss des Gesamtvorstandes vom 26.03.2011 festgelegt.




Neue Ehrung im Sächsischen Schützenbund in die Ehrungsordnung aufgenommen

Durch Beschluss des Gesamtvorstandes vom 23.03.2002 wurde die Ehrungsordnung des Sächsischen Schützenbundes überarbeitet. Veränderungen liegen z. B. in einer Strukturierung in Ehrungen und Auszeichnungen oder den allgemeinen Bedingungen, besonders Reihenfolge und Ehrungsabstand.
Als weitere Veränderung wurde die Ehrenplakette des Sächsischen Schützenbundes „Für Förderung und Verdienste“ als neue Ehrung aufgenommen (Ehrungsordnung II.2). Die Ehrenplakette wird in den Stufen Bronze (EO II.2.1), Silber (EO II.2.2) und Gold (EO II.2.3) verliehen. Die Ehrenplakette kann auch an Nichtmitglieder des SSB vergeben werden. Die „Ehrung sollte vorrangig an Sponsoren und Personen, die die Entwicklung des Schützenvereins aktiv unterstützen sowie auch an Vereine und Gruppen, die das sächsische Schützenwesen förderten, in der Regel in o. g. Reihenfolge verliehen werden. Vorschlagsberechtigt für die Ehrung sind der Vorstand des Vereins, des Sportschützenkreises, Ehrungsausschuss, Gesamtvorstand und Präsidium des SSB. Zeitlich unabhängig kann die Ehrung beantragt werden und die Verleihung erfolgt durch den Vorsitzenden des Vereins oder Kreisschützenmeister im Auftrag des Präsidiums des SSB oder durch das Präsidium des SSB.
Die Ehrenplakette „Für Förderung und Verdienste“ wird in einer sehr attraktiven Ausführung im 75 mm Durchmesser, massiv geprägt, die Vorderseite mit Eichenblattverzierung und erhabener Schrift sowie 5- Farbigem Verbandssymbol hergestellt und ist zur Auslage bzw. öffentlichen Anbringung vorgesehen. Die Gestaltung ist bronzefarbig, altsilberfarbig bzw. vergoldet. Alle Ehrenplaketten werden im Etui mit zusätzlicher tragbarer Miniatur geliefert. Entsprechend der Ehrungsordnung Abs. IV. Pkt. 10 gehen „die Kosten für Ehrungen und Auszeichnungen ... zu Lasten  des jeweils beantragenden Vorstandes“. Dem Antragsteller werden 30,00 € für die Ausführung in Bronze, 35,00 € für Silber und 40,00 € für Gold berechnet.





Ehrenplakette "Für Förderung und Verdienste" in Gold


Ehrenplakette "Für Förderung und Verdienste" in Silber


Ehrenplakette "Für Förderung und Verdienste" in Bronze
>>> Ehrenzeichen des Sächsischen Schützenbundes (Bildansicht als pdf-Datei, 324,46 KB)




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