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Schützenumzug
Foto: Schützenumzug

Lizenzverlängerung Trainer C Sportschießen des Sächsischen Schützenbundes

Zur regelmäßigen Fortbildung sind alle lizenzierten Trainer/ Übungsleiter verpflichtet, wenn sie eine Verlängerung der Lizenz erhalten wollen. Die Verlängerung der Lizenz setzt die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des DSB, SSB oder anderer Fortbildungseinrichtungen von mindestens 15 Lehreinheiten (LE) voraus. Externe Maßnahmen können als Fortbildungsveranstaltung vom SSB anerkannt werden. Sie bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den SSB. Zur Verlängerung ist die Trainerlizenz mit dem Zertifikat des Fortbildungslehrganges, aus dem Stundenanzahl und Lehrgangsinhalte ersichtlich sind, an den SSB zu senden, so dass eine Verlängerung der Gültigkeit der Lizenz vom SSB vorgenommen werden kann.

Der Lizenz- Aussteller  (SSB) ist immer auch der Lizenz-Verlängerer.

Die Fortbildungslehrgänge des SSB werden als Tageslehrgänge angeboten. Die Gebühren für eine Fortbildung betragen 20,- € (inkl. Verpflegung und Lehrgangsmaterial). Teilnehmer anderer Landesverbände des DSB zahlen für eine Fortbildung 40,-€. Der jeweilige Betrag wird beim Lehrgang direkt fällig. Zur Lizenzverlängerung bitte die Trainerlizenz und einen Nachweis des Vereins über geleistete Trainerarbeit mitbringen.

Der Bewerber muss folgende Bedingungen erfüllen:

·       Mitglied eines Vereins des SSB oder eines dem DSB angeschlossenen Landesverbandes sein

·       Bestätigung der Trainertätigkeit im Verein durch Vereinsvorstand (entfällt bei Trainern in bestätigten Talent- und Leistungsstützpunkten des SSB)

·       Die Bewerbung für einen Fortbildungslehrgang mit Angabe der Lehrgangsnummer erfolgt durch den Trainer/ Übungsleiter schriftlich an:

Sächsischer Schützenbund, PF 317, 04165 Leipzig

Bei ausreichender Kapazität sind die Fortbildungslehrgänge auch für Interessente aus Vereinen offen, die keine Lizenzen besitzen oder für Übungsleiter/ Trainer, deren Lizenz noch nicht abgelaufen ist. Aus Kapazitätsgründen werden für jede Fortbil­dung höchstens 16 Teilnehmer zugelassen, es müssen aber aus Kostengründen mindestens 10 Bewerbungen vorliegen.

Regelungen zur Fortbildung

Fortbildungen sind jederzeit möglich und wünschenswert. Maßnahmen zum Zwecke der Lizenzverlängerung dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.

Lizenzen können reaktiviert werden:

·       im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit durch Fortbildungen von mindestens 15 LE für 3 Jahre;

·       im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit durch Fortbildungen von mindestens 30 LE für 3 Jahre;

·       im dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit durch Fortbildungen von mindestens 30 LE für 2 Jahre.

Vier Jahre nach Ablauf der Lizenz erlischt der Anspruch auf eine Lizenzverlängerung.

Lehrgangstermine für Fortbildungen 2012

Nr.

Lehrgang

Termin

Meldung

Ort

Lektoren

Inhalte

F 1

Gewehr

06.10.2012

03.09.2012

Leipzig

H. Penquitt

Technik/ Methodik

Gewehr

F 2

Pistole

13.10.2012

03.09.2012

Leipzig

E. Bader

Technik/ Methodik

Pistole







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