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Fahnenweihe
Foto: Fahnenweihe

Kampfrichteraus- und Kampfrichterfortbildung im Sächsischen Schützenbund e.V./ Deutschen Schützenbund e.V.

Ausschreibung - Ausschreibung - Ausschrebung - Ausschreibung - Ausschreibung

Entsprechend der neuen Ausbildungsordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. führt der Sächsische Schützenbund e.V. im Jahr 2010 Kampfrichteraus- und Kampfrichterfortbildungen für -B- lizenzierte Kampfrichter durch.

1. Die Ausbildung als Kampfrichter -B- erfolgt nach
 - der Sportordnung des DSB sowie
 - den allgemeinen und speziellen technischen Regeln der ISSF

2. Ausbildungsdauer und Organisationsform
Die Ausbildungslehrgänge finden grundsätzlich als Wochenendlehrgänge statt. Der Ausbildungsumfang beträgt ca. 25 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 min). Die Lehrgänge beginnen in der Regel am Freitag 17.00 Uhr und enden am Sonntag gegen 15.00 Uhr. Sie beinhalten jeweils die Ausbildung für eine Disziplin des sportlichen Schießens: Gewehr (G), Pistole (P), Laufende Scheibe(L), Flinte (F) und Vorderlader (V).  In allen Disziplinen ist der Bereich "Wertung" eingeschlossen. Die Disziplin Bogenschießen wird über den Deutschen Schützenbund zentral ausgeschrieben.
Es ist möglich, einen Lehrgang in mehrere Disziplingruppen aufzugliedern, wobei bei einer optimalen Gesamtstärke von 15 bis 20 Teilnehmern die Disziplingruppe mindestens 5 Teilnehmer betragen müsste.
Zur Ergänzung der theoretischen Kenntnisse werden von den Bewerbern Hospitationen bei Wettkämpfen ab Landesebene in verschiedenen Funktionen gefordert.
Die Teilnahmegebühr für einen Ausbildungslehrgang beträgt 50,00 Euro  inkl. Mittagessen und Lehrgangsmaterialien für Mitglieder des SSB.
Die zusätzlichen Übernachtungskosten (inkl. Frühstück und Abendessen) betragen 25,00 Euro, zzgl. 10,00 Euro, wenn Einzelzimmer gewünscht wird.
Mitglieder anderer Landesverbände des DSB zahlen 100,00 € für den Ausbildungslehrgang inkl. Mittagessen und Lehrgangsmaterialien. Übernachtungskosten und Abendessen sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
Eine kostenfreie Stornierung der Übernachtung kann bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Spätere Stornierungen gehen zu Lasten des Lehrgangsteilnehmers.
Nach verbindlicher Teilnahmemeldung erhalten die Teilnehmer im Vorfeld des Lehrganges vom Sächsischen Schützenbund eine Rechnung über die anfallenden Teilnahmegebühren und Übernachtungskosten.
Zum Lehrgang hat jeder Teilnehmer 2 Passbilder abzugeben, die zur Ausstellung der Kampfrichter-Lizenz benötigt werden.
Der Ausbildungslehrgang schließt mit einer mündlichen Prüfung und dem Nachweis der Hospitationstätigkeit zur Erteilung der Kampfrichter- Lizenz -B- des DSB ab. Die Prüfung wird vom Referenten Kampfrichterwesen des SSB und einem Beisitzer durchgeführt.

3. Zulassung und Bewerbung zum Ausbildungslehrgang
Der Bewerber muss, um zur Ausbildung zugelassen zu werden, folgende Bedingungen erfüllen:
• Mitglied eines Vereins des SSB oder eines dem DSB angeschlossenen Landesverbandes
• Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer Schießsportleiterausbildung (30 UE)
• es sollten Erfahrungen als Sportschütze in den jeweiligen Disziplinen und/oder als Helfer bei der Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen vorliegen.

4. Durchführung von Fortbildungslehrgängen
Zur Fortbildung sind alle Inhaber von nationalen Kampfrichterlizenzen -B- und -A- verpflichtet, wenn die Gültigkeitsdauer der Lizenz im Sportjahr endet, jedoch spätestens im Folgejahr. Fortbildungslehrgänge werden als Wochenendlehrgänge (2 Tage) durchgeführt. Die Lehrgänge beginnen in der Regel am Samstag 09.00 Uhr und enden am Sonntag gegen 15.00 Uhr.
Die Teilnahmegebühr für einen Fortbildungslehrgang beträgt 30,00 Euro  inkl. Mittagessen und Lehrgangsmaterialien für Mitglieder des SSB.
Die zusätzlichen Übernachtungskosten (inkl. Frühstück und Abendessen) betragen 15,00 Euro zzgl. 5,00 Euro, wenn Einzelzimmer gewünscht wird.
Mitglieder anderer Landesverbände des DSB zahlen 70,00 € für den Fortbildungslehrgang inkl. Mittagessen und Lehrgangsmaterialien. Übernachtungskosten und Abendessen sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
Eine kostenfreie Stornierung der Übernachtung kann bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Spätere Stornierungen gehen zu Lasten des Lehrgangsteilnehmers.
Nach verbindlicher Teilnahmemeldung erhalten die Teilnehmer im Vorfeld des Lehrganges vom Sächsischen Schützenbund eine Rechnung über die anfallenden Teilnahmegebühren und Übernachtungskosten.
Die Verlängerung der Kampfrichter Lizenz -A- wird durch den DSB vorgenommen und die Verlängerung der Kampfrichter Lizenz -B- führt der Referent Kampfrichter des SSB, im Auftrag des DSB durch.
Bei der Fortbildung ist durch die Teilnehmer das Kampfrichterheft vorzulegen, in dem pro Jahr mindestens 4 Kampfrichtereinsätze bestätigt sein müssen, um eine Lizenzverlängerung zu erhalten.
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Fortbildungslehrgang und zur Verlängerung der Lizenz ist jeder Kampfrichter selbst verantwortlich.

5. Literatur
Der Bewerber sollte folgende Literatur besitzen und kennen:
• Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (neueste Ausgabe)
• Fachliteratur der jeweiligen Disziplin
• günstig: Regelwerk der ISSF (Internationales Reglement)

6. Termine
Im Jahr 2010 sind zwei Aus- und Fortbildungen für Kampfrichter Gewehr/ Pistole und eine Fortbildung für Kampfrichter Wurfscheibe vorgesehen. Bei Bedarf sind auch weitere zusätzliche Lehrgänge möglich.

7. Kampfrichteraus- und -fortbildungen 2010

Nr. Lehrg.

vom

bis

Inhalt

Ort

Kari-Aus 1

05.02.2010

07.02.2010

Kampfrichter- Ausbildung Gewehr/ Pistole/ Vorderlader

Plauen

Kari- Fort 1

06.02.2010

07.02.2010

Kampfrichter- Fortbildung Gewehr/ Pistole/ Vorderlader

Plauen

Kari-Aus 2

05.11.2010

07.11.2010

Kampfrichter- Ausbildung Gewehr/ Pistole/ Vorderlader

Leipzig

Kari-Fort 2

06.11.2010

07.11.2010

Kampfrichter- Fortbildung Gewehr/ Pistole/ Vorderlader

Leipzig

Die Teilnahmemeldungen sind schriftlich bis 18.01.2010 für Kampfrichterlehrgänge in Plauen und bis 13.09.2010 für die Kampfrichterlehrgänge in Leipzig an die Geschäftsstelle des SSB, Postfach 317, 04165 Leipzig, zu richten.
Dabei sind ebenfalls die Übernachtungen zu bestellen! Später eingehende Übernachtungswünsche können keine Berücksichtigung finden.

Die Jahresberatung der A- lizenzierten Kampfrichter und Kampfrichterobleute der Sportschützenkreise des SSB findet am 27. November 2010 statt. Die Einladungen werden durch den Referenten Kampfrichterwesen verschickt.

Dr. Bernhard Hüber
Referent Kampfrichterwesen im SSB







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