Bundespräsident Rau unterschreibt neues Waffengesetz, Novelle tritt zum 01.04.2003 in Kraft

Deutscher Schützenbund, Wiesbaden, 17.10.2002 - Durch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts auch formal auf den Weg gebracht worden. Johannes Rau setzte seinen Namen am 11. Oktober 2002 unter die Vorlage.

Gestern (16.10.2002) erschien der Text des neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt und dies bedeutet, dass das Gesetz nach sechs Monaten, also zum 01. April 2003 in Kraft treten wird. Es ist unter der folgenden Internetadresse kostenfrei als Leseversion im pdf-Format erhältlich:

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3970.pdf

DSB-Präsident Josef Ambacher brachte in einem Kommentar noch einmal seine Kritik an der Neufassung deutlich zum Ausdruck: "Das Waffengesetz ist nach vielen harten und heißen Diskussionen zunächst auf einem guten Weg gewesen. Es wurde dann allerdings nach dem schrecklichen Attentat von Erfurt massivst verändert. Viele führende Politiker haben sich dazu geäußert, wobei natürlich auch der Bundestagswahlkampf einen erheblichen Einfluss auf die oftmals sehr populistischen Aussagen hatte.

Die im Bundesrat vertretenen Parteien und deren Vertreter haben hier sicherlich aus Angst um ihr eigenes Wohl manche Entscheidungen einfach getroffen, ohne darüber nachzudenken, was sie damit angerichtet haben. Wenn mir heute Politiker sagen, dass sie eine Entscheidung schnell treffen mussten und sich nicht durch Aussetzung des Tagesordnungspunktes in Ruhe und mit zeitlichem Abstand noch einmal die Novelle anschauen konnten, dann ist klar, unter welchen Aspekten und mit welch heißer Nadel dieses Gesetz gestrickt ist. Der Attentäter war kein Mitglied im Deutschen Schützenbund und daher ist es für die 1,6 Millionen Verbandsmitglieder nicht verständlich, warum nun auf dem Rücken vieler sachkundiger, geprüfter und gesetzestreuer Bürger solche Verschärfungen vorgenommen werden."

An mehreren Stellen des neuen Gesetzes ist vorgesehen, dass Einzelheiten noch vom Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden. Diese Verordnungen liegen aber seitens des BMI derzeit noch nicht vor.