Durch das maßgebliche Engagement von SSB- Präsident Frank Kupfer war es dem Sächsischen Schützenbund möglich, auch nach den tragischen Ereignissen vom 26.04.2002 in Erfurt an der Novellierung des Waffengesetzes mitzuwirken und insbesondere zu einer verantwortungsvollen Meinungsbildung beizutragen. Sachsens Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt hat mit einem Brief vom 06.08.2002 Präsident Kupfer gedankt. Gleichzeitig äußert sich Ministerpräsident Milbradt zu Inhalten der Novellierung und der Rolle des Sächsischen Schützenbundes.


Freistaat Sachsen
Der Ministerpräsident
01095 Dresden


An
Herr Frank Kupfer MdL
Präsident des Sächsischen Schützenbundes

Dresden, den 06.08.2002

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Juni 2002, in dem Sie sich zur Neuregelung des Waffenrechts aus Sicht des Sächsischen Schützenbundes äußern.

Dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts wurde am 21. Juni 2002 erwartungsgemäß auch vom Bundesrat zugestimmt. Es steht jetzt kurz vor seiner Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten. Nach meiner Einschätzung ist das Gesetz ein vernünftiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen, der insbesondere auch die Belange des Schießsports berücksichtigt.

Die tragischen Ereignisse vom 26. April 2002 in Erfurt haben eine breite Diskussion über die Ursachen und über die Möglichkeiten zur Verhinderung ähnlicher Ereignisse in der Zukunft angestoßen. Diese Diskussion ist längst nicht abgeschlossen und es wird sicher kein einzelnes und schnelles Patentrezept geben. Es wäre auch verfehlt, das Waffenrecht isoliert zu betrachten. Ebenso geht es um den Umgang mit Gewalt in den Medien, in den Schulen und in der Gesellschaft insgesamt.

Dennoch fragt sich die große Mehrheit der Bevölkerung unter dem Eindruck der Erfurter Ereignisse, ob die Bestimmungen unseres Waffenrechts ausreichend sind und genug Schutz für die Allgemeinheit gewährleistet. Nach einer breiten öffentlichen Diskussion, an der sich der Freistaat Sachsen insbesondere mit der von Jägern und Sportschützen unterstützten Forderung beteiligt hat, die persönliche Eignung von jugendlichen Antragstellern für eine Erlaubnis zum Waffenbesitz auch unter Einbeziehung etwaiger Eintragungen im Erziehungsregister zu prüfen, wurde in den hierfür vorgesehenen politischen und staatlichen Willenbildungsorganen Konsens über folgende Punkte erzielt.

  • Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb und Besitz bestimmter erlaubnispflichtiger Schusswaffen durch Sportschützen von 18 auf 21 Jahre (mit Aisnahme von Sportwaffen für olympische Disziplinen), für Jäger von 16 auf 18 Jahre,
  • Grundsätzliche Notwendigkeit eines medizinisch-psychologischen Gutachtens vor dem Ersterwerb von Schusswaffen bis zu einem Alter von 25 Jahren,
  • Einbeziehung von Eintragungen in das Erziehungsregister bei der Prüfung der persönlichen Eignung jugendlicher Antragsteller,
  • Verbot von Pump-Guns mit Pistolengriff,
  • Behördliche Genehmigung von Schießsportordnungen, zentrale Anerkennung von Schießsportverbänden durch das Bundesverwaltungsamt,
  • Ausbildung von Kindern zum sportlichen Schießen grundsätzlich erst ab 12 Jahren mit qualifizierter Aufsicht,
  • Meldepflicht auch der Waffenhändler beim Überlassen von Schusswaffen,
  • Übergangsvorschriften für Personen unter 25 Jahren, die bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis aufgrund bisherigen Rechts haben.

Auch das neue Waffenrecht ermöglicht es m. E., weiterhin dem Schießsport ohne unzumutbare Einschränkungen nachzugehen. Einzelne Regelungen, die an die Sportschützen erhöhte Anforderungen stellen, wie z. B. die Einführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung für Erwachsene bis 25 Jahren oder die nach dem neuen Recht erforderliche behördliche Genehmigung der Schießsportordnungen, dienen dazu, die allgemeine Sicherheit und das Vertrauen der breiten Öffentlichkeit in die Effektivität der waffenrechtlichen Regelungen zu erhöhen. Keinesfalls geht es darum, die Sportschützen oder gar eine ganze Generation von jungen Menschen unter Generalverdacht zu stellen.

Nunmehr sind alle Verantwortlichen gefordert, sowohl die Politik als auch die Vereine, die Verbände und jeder Einzelne, in ihren bereichen das neue Recht verantwortungsvoll umzusetzen. Ihr engagierter Brief wie auch die früheren Diskussionsbeiträge des Sächsischen Schützenbundes zeigen, wie sehr dem Sächsischen Schützenbund an einer intensiven und sachorientierten Meinungsbildung vor dieser wichtigen und für die kommenden Jahre richtungsweisenden politischen Entscheidung gelegen war. Ich bitte Sie, in gleichem Maße dazu beizutragen, dass das neue Gesetz bei den sächsischen Sportschützen dieselbe Akzeptanz finden wird wie das geltende Waffengesetz und dadurch für alle Bürger ein Gewinn an Sicherheit erreicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Milbradt