Unter der Überschrift "Leipziger Aktionismus gegen das olympische Sportschießen" hat sich der Sächsische Schützenbund mit einer Presseinformation gegen die Rechtsbeugung der Stadt Leipzig und nachfolgend der Präsident des SSB MdL Frank Kupfer mit einer Anfrage an die sächsische Staatsregierung gewandt.

In der Erklärung vom 07.06.2002 hieß es "In einem Beitrag der LVZ vom 05.06.2002 erklärte unter der Überschrift „Leipzig gibt vorerst keine neuen Waffenbesitzkarten aus!“ Bürgermeister Holger Tschense „Wir üben uns in vorauseilendem Gehorsam“ und meinte damit Maßnahmen, die über geltendes Bundesrecht hinaus gehen. Der Sächsische Schützenbund, Fachverband für sportliches Schießen in Sachsen, sieht in dieser Erklärung eine völlig überzogene Handlung einer Verwaltung, gegen die wir uns entschieden aussprechen. „Die Erklärung des Ordnungsbeigeordneten ist eine unzulässige Rechtsbeugung und der öffentliche Aufruf zum Rechtsbruch“ so der Präsident des Sächsischen Schützenbundes Frank Kupfer." Zum gleichen Sachverhalt hat sich auch die Leipziger Schützengemeinschaft mit einem Offenen Brief an die Stadt Leipzig geäußert, den Sie ebenfalls hier finden.

Zum 26.07.2002 haben wir ein Schreiben des Sächsischen Staatsministerium des Innern erhalten, dass wir Ihnen nachfolgend zur Kenntnis geben möchten.


Sächsisches Staatsministerium des Innern
Der Staatsminister
01095 Dresden


An
Herr
Frank Kupfer, MdL
Sächsischer Landtag

Dresden, den 26.07.2002

Vollzug des Waffenrechts

Ihr Schreiben vom 18.06.2002

 

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

für Ihr oben genanntes Schreiben, das sich mit der Problematik der Nichterteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen durch die Stadt Leipzig befasst, möchte ich mich recht herzlich bedanken.

Die Stadt Leipzig ist aufgrund des Verfassungsgebotes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichtet, das geltende Recht in rechtmäßiger Weise zu vollziehen. Daher sind beantragte waffenrechtliche Erlaubnisse zu erteilen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Entgegen der Auffassung der Stadt Leipzig lassen die furchtbaren Ereignisse in Erfurt keine anderen Beurteilungen der Rechtslage zu.

Demgemäß wurde das RP Leipzig durch Erlass des Staatsministeriums des Innern vom 09.07.2002 gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt Leipzig das geltende Waffenrecht in rechtmäßiger Weise vollzieht. Entsprechend wurde die Stadt Leipzig durch das Regierungspräsidium Leipzig aufgefordert, ihre bisherige Verwaltungspraxis hinsichtlich der Bearbeitung vorliegender Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnisse zu ändern. Aufgrund dessen hat die Stadt Leipzig mit Schreiben vom 15.07.2002 dem Regierungspräsidium Leipzig mitgeteilt, dass ab dem 15.07.2002 die bisher ausgesetzten Anträge auf Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen wieder bearbeitet werden.

Insoweit gehe ich davon aus, dass die von der Stadt Leipzig in dieser Angelegenheit nach den Ereignissen in Erfurt geübte Verwaltungspraxis nicht weiter fortgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Rasch