BMI Pressemitteilung: Waffenrecht im Vermittlungsausschuss

Zu der heute vom Bundesrat beschlossenen Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Waffenrechtsnovelle erklären Bundesinnenminister Otto Schily und der bayerische Staatsminister Dr. Günther Beckstein:

"Mit dem Beschluss des Bundesrates, der inhaltlich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern nach Anhörung der Verbände vorbereitet wurde, ziehen wir die waffenrechtlich nötigen Konsequenzen aus den schrecklichen Ereignissen in Erfurt. Der von der Koalitionsmehrheit mit Unterstützung der CDU/CSU-Opposition im Bundestag am 26. April beschlossene Entwurf zur Neuregelung des Waffenrechts
http://www.bmi.bund.de/top/dokumente/Pressemitteilung/ix_77953.htm,
der bereits eine Vielzahl von Verschärfungen im Vergleich zum heute geltenden Recht vorsah, wird in einzelnen Punkten weiter präzisiert werden. Mit den vorbereiteten Änderungen tragen wir dem Umstand Rechnung, dass junge Menschen im Heranwachsendenalter in ihrer Entwicklung noch nicht gefestigt sind. Deshalb gibt es künftig für diese Altersgruppe besondere Regelungen. Zudem sorgen wir dafür, dass die Abgrenzung zwischen sportlichem und kampfmäßigen Schießen trennschärfer wird. Sogenannte Pumpguns werden künftig gänzlich verboten. Es ist erfreulich, dass es gelungen ist, das Waffenrecht in einer konstruktiven Debatte aller politisch und gesellschaftlich Verantwortlichen weiterzuentwickeln. Im weiteren Verlauf wird darauf geachtet werden, das sicherheitsrechtlich Erforderliche in einer Weise durchzuführen, dass Jägern und Sportschützen keine schikanösen Erschwernisse auferlegt werden."
Die Arbeitsgruppe hat folgende Eckpunkte erarbeitet, die nun dem Vermittlungsausschuss unterbreitet werden:

  1. Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen
  2. Medizinisch-psychologische Untersuchung für den Erwerb und Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse
  3. Betreuung bei der Schießausbildung minderjähriger Schützen
  4. Behördliche Genehmigung von Schießsportordnungen
  5. Definition des sportlichen Schießens zur Abgrenzung des sportlichen vom kampfmäßigen Schießen
  6. Verbot von sog. Pumpguns
  7. Beschränkung des Erwerbs gefährlicher Gebrauchswaffen durch Sportschützen
  8. Konkretisierung der Vorschriften über die Verwahrung von Großkalibermunition bei Sportschützen
  9. Meldepflicht für Waffenhändler beim Überlassen von Schusswaffen
  10. Aufsichtsmöglichkeiten der Schießsportverbände über Schießsportvereine, die ihnen angeschlossen sind
  11. Mindestaltersgrenze für das Schießen durch Kinder


Pressemitteilung Nr. 252  -  Veröffentlicht am 31. Mai 2002  -  Themen: Innere Sicherheit