Der DSB steht zu seinen Disziplinen

Außerordentliche Präsidiumssitzung des Deutschen Schützenbundes
 
Deutscher Schützenbund, Wiesbaden, 24.05.02 - In vielen schriftlichen wie mündlichen Äußerungen von Mitgliedern des Deutschen Schützenbundes und auch anderer schießsportlicher Verbände ist in den letzten Tagen der Vorwurf zu hören gewesen, der DSB verabschiede sich vom Großkaliberschießen. Dass es sich hierbei um ein Gerücht handelt, ist bereits früher dargelegt worden.
 
Es gibt allerdings Stimmen im DSB - was bei der Vielzahl seiner Mitglieder in einem demokratischen Verband auch selbstverständlich ist - die Überlegungen zu einer Beschränkung der Disziplinen und/oder der Kaliber angestellt haben. Derartige Überlegungen geben nicht die offizielle Haltung des Deutschen Schützenbundes wieder.
 
I. Das Präsidium des Deutschen Schützenbundes hat daher in seiner Sitzung vom 22.5.2002 einstimmig klargestellt:

  1. Der DSB hat in seinem schießsportlichen Programm die Großkaliberdisziplinen für Zentralfeuerpistole 25m und die Disziplin Pistole/Revolver 50m sowie Großkalibergewehr (Standardgewehr) 300m und Großkalibergewehr (Freigewehr) 300m, ferner die Disziplin Ordonnanzgewehr 100m.
     
  2. Der DSB sieht gegenwärtig keine Veranlassung zu einer Aufgabe oder Veränderung dieser Disziplinen.
     
  3. Soweit andere schießsportliche Verbände auch das Schießen mit Großkaliberwaffen in eigenen Disziplinen betreiben, sieht der DSB hierin für seine Disziplinen keine Konkurrenz.
     
  4. Der DSB spricht sich gegen das sog. Bewegungs- oder Verteidigungsschießen aus, bei dem nicht von einem festen Standplatz sondern im Laufen aus der Bewegung geschossen wird. Er hält dies nicht für sportliches Schießen im Sinne des von ihm verstandenen Schießsports.

Soweit daher in der gegenwärtigen Diskussion zur Verschärfung des Waffengesetzes insbesondere im Hinblick auf großkalibrige Waffen Sonderregelungen gefordert werden, ist der DSB hiervon genauso betroffen, wie die Verbände des Großkaliberschießens, wie z.B. BDS und BDMP. Dennoch werden von Seiten des DSB hierzu auch Überlegungen dahin angestellt, ob und in welcher Weise im Sinne einer Selbstbeschränkung insoweit strengere Regelungen hingenommen werden können. Der DSB wird sich hierbei auch mit den im Forum Waffenrecht vertretenen Verbänden abstimmen.
 
II. Das Präsidium hat ferner beschlossen:

  • Vorderschaftsrepetierer (Pump-Gun) sind keine Sportwaffen im Sinne der Sportordnung und beim sportlichen Schießen nicht zugelassen. 

Es bleibt den Verantwortlichen in der Politik vorbehalten, im Hinblick auf diese Selbstbeschränkung des DSB zu prüfen, ob eine völliges Verbot der Vorderschaftsrepetierer sinnvoll und geboten ist.
 
Der DSB legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Klarstellung, dass der in Äußerungen verschiedener seiner Repräsentanten gebrauchte Begriff "Pump-Gun" sich nicht allgemein auf Vorderschaftsrepetierer bezog, sondern hierunter die mit einem Pistolengriff (nach Demontage des Schaftes) versehene Waffe verstanden worden ist, eben die Waffe, wie sie vom Täter von Erfurt verwandt worden ist. In diesem Zusammenhang ist auch die - zutreffende - Feststellung von Präsident Josef Ambacher zu sehen, dass diese Art von Pump-Guns eine Mafiawaffe ist.