Verschärfung des Waffenrechts nicht erforderlich

Beschlossenes Gesetz in die Tat umsetzen
 
Deutscher Schützenbund, Wiesbaden, 24.05.02 - Der Deutsche Schützenbund hat in der Zeit vor Erfurt - oftmals unbemerkt von seinen Mitgliedern - sich aktiv in die im Bundesinnenministerium sowie in Bundestag und Bundesrat geführten Diskussionen um die Neuregelung des Waffenrechts eingeschaltet. Diese seit vielen Jahren - auch unter der früheren CDU/CSU-Regierung - verfolgte Novellierung des Waffengesetzes hat zu unglaublichen Mengen an Papier, zu vielen sinnvollen aber auch unsinnigen Vorschlägen geführt; sie war von Beginn an gekennzeichnet durch das Bestreben, einen privaten Waffenbesitz weitestgehend zu beschränken, wenn nicht gänzlich unmöglich zu machen.
 
Der DSB hat hierbei in einer Vielzahl von schriftlichen Stellungnahmen, aber auch und vor allem durch Gespräche seiner Repräsentanten mit den verantwortlichen Beamten und Politikern im Bund und in den Ländern immer wieder versucht, die schießsportlichen Interessen der rund zwei Millionen Sport-schützen wahrzunehmen und durchzusetzen. Die hierbei geleistete Aufklärung und Überzeugungsar-beit hinsichtlich der schießsportlichen Erfordernisse hat schließlich zu dem von den großen Parteien und der Mehrzahl der Länder als Fortschritt für die innere Sicherheit begrüßten Beschluss des Deut-schen Bundestages vom 26.4.2002 geführt.
 
Der Weg dahin war nicht einfach und der Deutsche Schützenbund ist sich bewusst, dass die letztlich beschlossenen Regelungen bei einer Reihe seiner Mitglieder auf wenig Verständnis gestoßen sind, weil sie als zu beschränkend empfunden werden. Es hat im Laufe der Diskussionen nicht an Ratsch-lägen dahin gefehlt, man solle doch endlich einmal "auf den Putz hauen" und deutlich machen, dass Sportschützen und andere Nutzergruppen zu einem regelmäßig als rechtstreu anerkannten Perso-nenkreis gehören. Der DSB hat es jedoch vorgezogen, das ruhige und sachliche Gespräch zu suchen; dies ist sicher ein Grund dafür, dass er auch jetzt noch angehört wird.
 
Das gesteckte Ziel, eine insgesamt vernünftige Neuregelung des Waffenrechts zu erreichen, wurde in all den Jahren gemeinsam mit dem Deutschen Jagdschutzverband als Vertreter der rund 400.000 Jäger und dem Forum Waffenrecht als Zusammenschluss der übrigen schießsporttreibenden Verbän-de sowie von Herstellern, Büchsenmacherhandwerk und Handel verfolgt. Bei allen unterschiedlichen Interessen im Einzelfall haben diese drei Gruppierungen immer die gemeinsamen Interessen im Auge gehabt - dies hat alle drei Verbände stark gemacht und ihren sachlichen und fachlich kompetenten Aussagen Gewicht verliehen. Diese Zusammenarbeit wird seitens des Deutschen Schützenbundes weiter gesucht und gepflegt werden, denn sie dient und nutzt allen von waffenrechtlichen Regelungen Betroffenen.

Die oftmals - insbesondere auch in Diskussionsforen im Internet - gestellte Frage "Was tut der DSB eigentlich?" ließe sich einfach durch einen Blick in die Terminkalender von Präsident Josef Ambacher und Vizepräsident Jürgen Kohlheim beantworten, die viel Zeit und Aufwand investiert haben, um für die Interessen und zum Wohle aller Sportschützen zu kämpfen. Ihre besonnene Haltung, die ihre Ent-sprechung auch in der Haltung des DJV und des Forum Waffenrecht findet, hat zu guten Ergebnissen geführt.
 
Leider ist das Waffenrecht ein sehr stark mit Emotionen besetztes Thema; nicht nur Presse, Funk und Fernsehen bieten oftmals Argumente "aus dem hohlen Bauch", das heißt ohne Sachkenntnis, dafür aber mit um so mehr Vorurteilen.
 
Dies hat gerade die Zeit nach Erfurt gezeigt, in der die Rufe nach Besonnenheit untergingen in sich überschlagenden aktionistischen Forderungen zur Verschärfung des - ohnehin gerade - verschärften Waffengesetzes. Der DSB kann nicht auf jede der vielen veröffentlichten falschen und/oder demago-gischen Meldungen und Meinungen reagieren. Er hat sich daher mit vorschnellen Stellungnahmen zurückgehalten und alles getan, um zu einer Versachlichung der Diskussion zurückzukehren. Er hat durch eine hochrangige Delegation an der Trauerfeier in Erfurt teilgenommen und einen Kranz auf den Stufen des Doms niedergelegt, um so dem Entsetzen und der Trauer der deutschen Sportschützen zu der furchtbaren Tat Ausdruck zu geben.
 
Der DSB ist indes nach wie vor der Auffassung, dass die allseits geforderte Verschärfung des Waffen-rechts grundsätzlich nicht erforderlich ist. Vielmehr sollte zunächst das neue vom Bundestag am 26.4.2002 beschlossene und deutlich verschärfte Waffengesetz in Kraft gesetzt werden. Mit diesem neuen Gesetz hätte der Waffenerwerb des Täters von Erfurt aller Voraussicht nach verhindert werden können. Eine konsequente Anwendung des Rechts verdient daher zunächst Vorrang vor populisti-schen Schnellschüssen, die auf eine Diskriminierung einer etwa drei Millionen großen Bevölkerungs-gruppe von Sportschützen, Jägern und Waffensammlern sowie auf eine Art Sippenhaft von rund 400.000 jugendlichen Sportschützen hinauslaufen. Hier müssen die zuständigen Waffenbehörden - wie zum Beispiel die Stadt München - daran erinnert werden, dass sie, wie jeder andere Bürger auch, an das geltende Recht und Gesetz gebunden sind.
 
Um das Gewicht seiner zwei Millionen von waffenrechtlichen Regelungen betroffener Sportschützen zu verdeutlichen, wird der DSB daher weiterhin durch seine Repräsentanten auf Bundes- und auch auf Landesebene in den nächsten Wochen alles tun, um die Interessen seiner Mitglieder zu wahren. Er wird sich hierbei - gemeinsam mit den anderen Verbänden - nicht von lautem Aktionismus leiten lassen; er wird vielmehr in sachlicher Weise auf die Vorstellungen der Scharfmacher reagieren.
 
Dem DSB ist dabei bewusst, dass es aufgrund der gemachten öffentlichen Meinung für die Politik darauf ankommt, gegenüber der Bevölkerung darzustellen (oder gegenüber dem, was in den Medien als Meinung der Bevölkerung zur Stärkung von Auflage und Einschaltquoten verkauft wird), dass sie etwas für die innere Sicherheit - vermeintlich - leistet. Der Deutsche Schützenbund ist - wiederum in Abstimmung mit den anderen Verbänden - bereit, in der einen oder anderen Frage Vorschläge der Politik aufzugreifen und auch im Sinne eines "Bauernopfers" weitere Beschränkungen hinzunehmen. Dies findet jedoch dort seine Grenzen, wo willkürhafte und erkennbar sachfremde Regelungen einge-führt werden sollen, die nicht einen Deut mehr für die innere Sicherheit bringen und Tragödien wie Erfurt nicht verhindern können. Hier wird der DSB es den verantwortlichen Politikern in Bund und Län-dern nicht ersparen, Rede und Antwort zu stehen, um gegebenenfalls geeignete Konsequenzen zu ziehen.
 
Eines steht für den DSB auf jeden Fall fest: Die Durchführung des Schießsports als Leistungs- und als Breitensport muss in einer freiheitlichen Gesellschaft, auf die wir alle in der Bundesrepublik zu Recht stolz sind, weiterhin möglich sein. Hierfür zu kämpfen verpflichtet die über 800-jährige Schützentraditi-on in Deutschland.