Waffenrechts-Verschärfungen nicht akzeptabel

Deutscher Schützenbund verlangt Sachlichkeit

Wiesbaden, 07.05.02 - Nach dem Treffen von Bundeskanzler Gerhard Schröder mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer gestern Abend im Kanzleramt wurden Forderungen zur Verschärfung des Waffenrechts erhoben, die für den Deutsche Schützenbund in dieser Form nicht mehr akzeptabel sind.

Die Tragödie von Erfurt mit ihrem großen menschlichen Leid ist sicherlich ein einschneidender Vorgang in das gesellschaftliche Leben unseres Landes und zwingt uns, über Versäumnisse, die wir lange Jahre im Bereich der Erziehung, der Gesetzgebung und auch der Medien begangen haben, nachzudenken.

Trotz aller Emotionalität, die ein derartiges Unglück hervorruft, ist jedoch seitens des Deutschen Schützenbundes Sachlichkeit anzumahnen, wenn es nun der Politik darum geht, schnelle, um nicht zu sagen vorschnelle Lösungen anzubieten, nach dem Motto: Wir tun was.

Gerade das Waffenrecht, das ja nach langer Beratungszeit in Kooperation zwischen den politischen und verbandlichen Instanzen am Tage des Anschlags den Bundestag passierte, ist ein Thema, dem man sich nicht unter populistischen und wahlkampftaktischen Gesichtspunkten nähern sollte, sondern das von allen Seiten mit Bedacht und Vernunft behandelt werden muss.

Die Maßnahmen, die gestern Abend in der Kanzleramtsrunde propagiert wurden, sind indes von blindem Populismus geprägt. Offenbar soll die furchtbare Tat von Erfurt genutzt werden, dem deutschen Schießsport den Garaus zu machen - ein Ziel, das in den Amtsstuben mancher Ministerien seit Jahren beharrlich verfolgt worden ist.

Zu den einzelnen Punkten nimmt der DSB wie folgt Stellung:

Heraufsetzung der Altersgrenze für erlaubnispflichtige Waffen für Sportschützen von 18 auf 25 Jahre. Bei einer niedrigeren Altersgrenze soll in Erwägung gezogen werden, die Eignung zum Waffenbesitz bis zu diesem Lebensalter durch Gutachten feststellen zu lassen.
Der Deutsche Schützenbund hält diese Forderung für völlig überzogen und realitätsfremd. Sie hat zur Folge, dass es künftig Olympiasieger und Weltmeister im Sportschießen aus Deutschland nicht mehr geben wird. Die Erhöhung der Altersgrenze für alle Waffen ist durch keinerlei wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse gerechtfertigt und lässt ohne Differenzierung jedes Augenmaß vermissen.

Wiederaufhebung der jüngst beschlossenen Herabsetzung der Altersgrenze für die Schießausbildung Minderjähriger von zwölf auf zehn Jahre
Auch diese Forderung ist nicht verständlich, da es eine breite Einigkeit hinsichtlich der Absenkung des Einstiegsalters zwischen allen Beteiligten gegeben hat und die Altersgrenze von 10 Jahren ohne Beanstandung den Bundestag passiert hat. Eine Anhebung ist auch nicht mit den Ereignissen in Erfurt zu begründen. Im Entwurf der Bundesregierung steht sogar, dass beim Training der Schützen zwischen 10 und 12 Jahren in Zukunft nicht nur die Schießaufsicht auf dem Stand, sondern zusätzlich eine besonders befähigte Aufsichtsperson das Training der Jugendlichen begleiten muss.

Überprüfung der Definition des "sportlichen Schießens" sowie eine weitere Eingrenzung des erleichterten Erwerbs von Sportwaffen
Wer definiert zukünftig den Begriff "sportliches Schießen" ? Diese Definition muss unter Beteiligung des Deutschen Schützenbundes für die jeweiligen Disziplinen des DSB erfolgen. Darüber hinaus lehnt der Deutsche Schützenbund über die bereits im Bundestag beschlossenen Verschärfungen weitere Erschwernisse des Waffenerwerbs für seine Schützen ab.

Verbot oder strenge Einschränkung der privaten Lagerung von Munition für großkalibrige Waffen
Über diesen Punkt kann diskutiert werden, wobei allerdings die Frage nach dem Sicherheitsaspekt bleibt. Es darf nicht sein, dass in Schützenhäusern mehrere 10.000 Schuss an Munition gelagert werden, da dies eine Einladung zum Einbruch ist, zumal die meisten Schützenhäuser, die sich meist in Ortsrandlagen befinden, nicht ausreichend gesichert werden können.

Präzisierung der Verantwortung der Schützen- und Schießsportvereine
Eine wenig konkrete Aussage, die zunächst genauer definiert werden muss. Wenn aber eine Präzisierung der Verantwortlichkeiten von Vereinen gefordert wird, muss in gleicher Weise dies auch von den örtlichen Behörden gefordert werden. Eine einseitige Verantwortlichkeit der Vereine wird der Deutsche Schützenbund ablehnen, denn es kann nicht ihm angelastet werden, wenn die Erfurter Waffenbehörde fehlerhaft gehandelt und das geltende Recht nicht beachtet hat.

Heraufsetzung der Altersgrenze für den Besitz von Jagdwaffen von 16 auf 18 Jahre, eventuell sogar auf 21 Jahre
Hierzu kann sich der DSB aus verständlichen Gründen nicht äußern. Dies fällt unter die Zuständigkeit der jagdlichen Verbände.

Der Deutsche Schützenbund hat sich in der Vergangenheit - und dies haben die vielen intensiven Gespräche von Präsident Josef Ambacher und Vizepräsident Jürgen Kohlheim mit den zuständigen politischen Gremien bewiesen - sachgerechten Regelungen im Interesse der inneren Sicherheit nicht verschlossen und die drastischen Verschärfungen des im Bundestag beschlossenen Waffengesetzes mitgetragen. Er wird auch in Zukunft vernünftige Regelungen akzeptieren.

Der Deutsche Schützenbund, seine Verbände und Vereine und seine Schützen verwahren sich aber entschieden dagegen, in einem Atemzug mit dem Mörder von Erfurt genannt zu werden. Diese entsetzliche Tat eines Einzelnen rechtfertigt nicht die durch den Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten der Länder ausgesprochene pauschale Diffamierung aller Sportschützen.