Brief des Präsidiums und Gesamtvorstandes an alle Mitgliedsvereinigungen des Sächsischen Schützenbundes

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

mit großer Mehrheit haben die Delegierten des diesjährigen Landesschützentages notwendige und weitreichende Beschlüsse gefasst. Damit wurden Konsequenzen aus der sich abzeichnenden finanziellen Entwicklung für den Sächsischen Schützenbund gezogen. Da mit diesen Beschlüssen spätestens ab 01.01.2005 konkrete Auswirkungen in der Vereinsarbeit verbunden sind, möchten Präsidium und Gesamtvorstand die Mitgliedsvereinigungen darüber in komprimierter Form informieren.

Welche wesentlichen Beschlüsse wurden gefasst:

  1. Termin der Jahresmitgliedermeldung wurde auf den 05.01. des laufenden Jahres vorgezogen.
  2. Neuaufnahme von Vereinigungen in den SSB nur bei bestehender Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen (LSBS).
  3. Beitragsmodifizierung ab 01.01.2005 bei Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen.

Wie wurden die Beschlüsse im Einzelnen formuliert und welche Auswirkungen ergeben sich:

  1. Termin der Jahresmitgliedermeldung
    Der § 12 der Satzung des SSB, Mitgliedsbeitrag und Finanzarbeit, wurde im Punkt 2 wie folgt verändert „Die Vereine haben mittels Vordruck bis zum 5. Januar des laufenden Jahres dem SSB die Gesamtzahl ihrer Mitglieder zu melden. Auf Grundlage dieser Meldung erfolgt durch den SSB jeweils die Rechnungslegung über den Jahresmitgliedsbeitrag des Vereins.“
    Bedingt durch die bereits zum Jahreswechsel anstehenden Meldetermine und Beitragszahlungen (z. B. Versicherung, Deutscher Schützenbund,...) mussten in den zurückliegenden Jahren teilweise erhebliche Differenzen zu den Vereinsmeldungen bis zum 15.01. berücksichtigt werden. Die sich daraus ergebenen finanziellen Aufwendungen erreichten bereits mehrfach Beträge über 10.000 €. Um dieser unnötigen Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen entgegenzuwirken, wurde der Termin der Jahresmitgliedermeldung auf den 05.01. des laufenden Jahres vorverlegt. Dementsprechend sind die Mitgliedsvereine gehalten, bereits zum Jahreswechsel ihre Jahresmitgliedermeldungen einzureichen. Wir müssen darauf hinweisen, dass verspätete Mitgliedermeldungen (insbesondere Löschungen) zu Lasten der betreffenden Vereinigungen gehen werden.
  2. Neuaufnahme von Vereinigungen
    Dem bisherigen Aufnahmeverfahren einer Vereinigung in den Sächsischen Schützenbund muss seit 24.04.2004 die Prüfung der Mitgliedschaft im Landessportbund zugefügt werden. Durch Beschluss des Landesschützentages wurde der § 10 der Satzung des SSB, Rechte und Pflichten der Mitglieder, um den Punkt 6 ergänzt. „Die unmittelbaren Mitglieder des SSB sind verpflichtet, eine Mitgliedschaft beim LSBS zu unterhalten. Dabei haben sie sicherzustellen, dass die dem SSB gemeldeten mittelbaren Mitglieder gemäß § 12 Ziffer 2 dieser Satzung auch in gleicher Anzahl beim LSBS eingetragen sind.“ Im Ergebnis können zukünftig also nur Schützenvereinigungen in den Sächsischen Schützenbund aufgenommen werden, die bereits eine bestehende Mitgliedschaft bzw. das Aufnahmeverfahren in den Landessportbund Sachsen nachweisen.
  3. Beitragsmodifizierung ab 01.01.2005
    Die Nichtmitgliedschaft von Schützenvereinen im Landessportbund Sachsen führt zur Nichtausschöpfung von Leistungen in erheblichem Umfang und deutlichen Mindereinnahmen in Form von Zuwendungen, die durch Mitgliedsbeiträge ausgeglichen werden müssen. Konkret bildet die Anzahl der gemeldeten Mitglieder die Grundlage für die Ausreichung von Fördermitteln für die Vereine und unseren Landesverband. Im Ergebnis daraus musste der Landesschützentag feststellen, dass Vereine ohne eine Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen zwar für sich unter Umständen Kosten sparen, im Gegensatz dazu Mitgliedsvereine des LSBS Kosten für diese mittragen und dem SSB erhebliche Mittel fehlen. Perspektivisch würde diese eigennützige Kostensparung bei der LSBS- Mitgliedschaft über kurz oder lang zu Beitragserhöhungen im SSB führen. Um dieser negativen Aussicht konsequent entgegen zu wirken und die tatsächlichen Kosten bzw. Mindereinnahmen nach dem Verursacherprinzip begleichen zu lassen, wurde eine Beitragsanhebung durch die Delegierten beschlossen.
    Durch Beschluss des 13. Landesschützentages wurde die Anhebung des Mitgliedsbeitrags ab 2005 um
    6,00 Euro im Erwachsenenbereich (Schützenklasse bis Senioren) auf 19,50 Euro,
    3,00 Euro im Jugendbereich (Junioren A) auf 12,00 Euro und
    2,50 Euro im Schüler- und Kinderbereich (Schüler bis Junioren B) auf 11,00 Euro festgelegt.
    Bei Schützenvereinen, die im Rahmen der Mitgliederjahresmeldung des SSB eine LSBS- Mitgliedschaft nachweisen, wird bei Rechnungslegung der obengenannte Differenzbetrag in gleicher Höhe als Bonus verrechnet.

Während die Notwendigkeiten der Punkte 1 und 2 bereits durch die Delegierten des 13. Landesschützentages erkannt wurden, entwickelte sich zur Beitragsmodifizierung ab 01.01.2005 und bezüglich der Verrechnung eine rege Diskussion. Wir möchten Ihnen daher die wesentlichen Elemente der Beitragsmodifizierung näher erläutern.

Ausgehend von der finanziellen Notwendigkeit wird durch den Beitragsbeschlusses des 13. Landesschützentages die Mitgliedschaft aller Schützenvereinigungen im Landessportbund Sachsen angestrebt. Daher spiegelt die Erhöhung der SSB- Mitgliedsbeiträge auch die derzeitigen Mitgliedsbeiträge im LSBS wieder.

Grundsätzlich ändert sich für Vereinigungen, die bereits Mitglied des Landessportbundes Sachsen sind, nichts!

Für Vereinigungen, die nicht Mitglied des Landessportbundes sind und auch nicht werden möchten (diese Entscheidung ist selbstverständlich den Mitgliedsvereinigungen freigestellt), kommen ab 01.01.2005 die erhöhten Mitgliedsbeiträge zum tragen.

  • Ab wann setzt die Gültigkeit des Beitragsbeschlusses ein?
    Der Beschluss zur Beitragsgestaltung wird erstmals ab 01.01.2005 angewandt und bei den Beitragsrechnungen für 2005 berücksichtigt. Für Vereinigungen, die bereits Mitglied im LSBS sind, wird nach Berücksichtigung des Bonusses die Beitragsrechnung 2005 den gleichen Mitgliedsbeitrag je Person und Altersklasse wie seit 01.01.2002 ausweisen.
  • Wann sollte der Aufnahmeantrag in den LSBS gestellt werden?
    Die Beantragung der Aufnahme kann im laufenden Jahr erfolgen. Im Ergebnis der Verhandlung mit dem LSBS ist im Sinne der Kostenoptimierung für den Verein terminlich die Mitgliedschaft ab 01.11.2004 zu empfehlen. Für betreffende Vereinigungen ergibt sich damit der Vorteil, dass sie im Jahr 2004 beitragsfrei blieben und innerhalb der Beantragungsfristen schon Anträge auf Sportförderung für das Jahr 2005 stellen können. Die Aufnahmeunterlagen erhalten Sie über den Landessportbund Sachsen e.V. (Goyastraße 2d, 04105 Leipzig, Telefon 0341-216310, Fax 0341-2163185, E-Mail lsb@sport-fuer-sachsen.de). Die Antragsunterlagen sollten in den Monaten September/ Oktober eingereicht werden, um ggf. notwendige Korrekturen noch fristgerecht vornehmen zu können.
  • Ist zusätzliche eine Mitgliedschaft im Kreissportbund notwendig?
    Nach Rücksprache mit dem Landessportbund Sachsen besteht satzungsgemäß keine Verpflichtung auf eine Mitgliedschaft im regionalen Kreissportbund. Allerdings ist durch die Schützenvereinigungen zu prüfen, welche Leistungen für die Mitglieder beim regionalen Kreissportbund genutzt werden könnten.

Da die Erhöhung der SSB- Mitgliedsbeiträge den derzeitigen Mitgliedsbeiträgen im LSBS entspricht, kann die Empfehlung des Präsidiums und Gesamtvorstandes nur lauten, Mitglied im Landessportbund Sachsen zu werden und damit weitere Leistungen für den Verein und seine Mitglieder zu binden. Dementsprechend werden die Vereinigungen gebeten, mit ihren Mitgliedern die Beschlüsse des 13. Landesschützentages zu beraten und notwendige Schritte  einzuleiten. Wir möchte betonen, dass o. g. Beschlüsse für die weitere Entwicklung des Schießsports sowie des gesamten Sächsischen Schützenwesens und insbesondere für eine längerfristige Beitragsstabilität notwendig waren.

Mit freundlichen Schützengrüßen

Frank Kupfer
Präsident

Günter R. J. Plügge
1. Vizepräsident

Karl Heinz
2. Vizepräsident

Uwe Penz
Landesschatzmeister


Hinweis!
Unserem Schreiben ist ein Formblatt zum Nachweis der Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen beigefügt. Wir bitten darum, dieses bereits jetzt in Vorbereitung der Jahresmitgliedermeldung 2005 an den Sächsischen Schützenbund zurückzusenden. Das Formblatt "Erfassungsbogen zum Nachweis der Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen (LSBS)" finden Sie auch im Download- Bereich unsrer Homepage unter Anträge/ Formulare.