Bundesrat verabschiedet Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

14.07.2003, DSB- Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, dem 11. Juli 2003, die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) verabschiedet. Dabei hat er gegenüber der vom Bundesministerium des Innern vorgelegten Fassung einige Änderungen vorgenommen, die teilweise zur Klarstellung von Vorschriften des Regierungsentwurfs führen, aber auch inhaltliche Änderungen mit sich bringen.
Die Verordnung kann allerdings erst in zwei bis drei Monaten in Kraft gesetzt werden, da zuvor noch die nach europäischem Recht erforderliche Beteiligung der Länder der EU durchgeführt werden muss. Hieraus dürften sich aber keine Änderungen mehr ergeben.
Da die Vorschriften des Waffengesetzes erst jetzt zutreffend angewandt werden können, ist nun die Rechtssicherheit für die Anwendung des bereits seit 1. April 2003 geltenden Waffenrechts geschaffen. Dies gilt insbesondere für die äußerst wichtigen Regelungen über die Aufbewahrung von Schusswaffen, die in § 13 AWaffV eine konkrete Ausgestaltung erfahren haben, so dass jeder Schütze sich nunmehr an den neuen Vorschriften orientieren kann.